Wie kann ich ein Angebot bei hochschulstart annehmen?

Unter „Meine Bewerbungen“ erkennen Sie am Status in der Übersicht „Abgegebene Bewerbungen“, für welche Bewerbung ein Zulassungsangebot vorliegt. Sie können Ihre Zulassungsangebote prüfen und entscheiden, ob Sie ein Zulassungsangebot annehmen, ablehnen oder eine Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen.

Wie Zulassungsangebot annehmen?

Sobald Ihnen ein Zulassungsangebot erteilt wird, können Sie dieses online im Bewerbungsportal von hochschulstart.de verbindlich annehmen oder ablehnen. Ferner können Sie eine Rückstellung mitteilen, falls Sie aufgrund eines anerkannten Dienstes das Studium zu diesem Semester nicht beginnen können.

Wie lange ist die Frist für die Zulassungsbescheide?

Zudem erscheint die Frist, die Ihnen für die Einschreibung zur Verfügung steht. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Angebot aktiv annehmen oder passiv zugelassen werden. Die Bereitstellung der Zulassungsbescheide durch Hochschulstart erfolgt allerdings nur zweimal wöchentlich.

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Wie können sie unsere Zulassung annehmen?

Wenn Sie unser Zulassungsangebot annehmen möchten, müssen Sie dieses aktiv in Ihrem Hochschulstart-Bewerbungsportal tun. Es kann aber auch sein, dass die Zulassung, anhand Ihrer Priorisierung sowie der entsprechenden Koordinierungsregeln, automatisch bzw. passiv erfolgt.

Wie lange dauert die Bereitstellung der Zulassungsbescheide?

Die Bereitstellung der Zulassungsbescheide durch Hochschulstart erfolgt allerdings nur zweimal wöchentlich. Somit können zwischen dem Tag der Zulassung und dem Tag, an dem Sie den Zulassungsbescheid erhalten, einige Tage liegen. Nutzen Sie diese Zeit und bereiten Sie die einzureichenden Unterlagen vor.

Kann ich eine bevorzugte Zulassung nach dem Hochschulstart geltend machen?

Achtung: Sie müssen eine bevorzugte Zulassung nach der Ableistung eines Dienstes auch dann über Hochschulstart geltend machen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid in der Landarztquote erhalten haben und aufgrund eines Dienstantrittes daran gehindert gewesen sind, den Studienplatz anzunehmen.