Wie lange ist eine Langzeitbehandlung?

Eine Langzeittherapie umfasst 60 Stunden. Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Stundenzahl noch nicht ausgereicht hat, so kann man die Behandlung in eine Langzeittherapie umwandeln. Dazu stellt man einen Umwandlungsantrag und beantragt die restlichen Stunden der Langzeittherapie.

Kann Langzeittherapie verlängert werden?

An eine Kurzzeittherapie kann sich noch eine Langzeittherapie anschließen und auch eine Langzeittherapie kann verlängert werden. Dafür ist jeweils ein fachlich begründeter Antrag an die Krankenkasse notwendig (siehe „Behandlungsstunden in Langzeittherapie“).

Was heisst Langzeittherapie?

1 Definition Eine Langzeittherapie ist eine medizinische Behandlung, die über ein längeres Zeitintervall durchgeführt wird. Ihr Gegenteil ist die Kurzzeittherapie.

Welche Behörde sind für die Behinderung zuständig?

Den Grad der Behinderung und damit auch die Schwerbehinderung stellt je nach Bundesland das örtlich für Sie zuständige Versorgungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten, das Amt für Familie und Soziales oder das Amt für Versorgung fest. Welche Behörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.

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Welche Rechte hat der Betroffene bei Behinderung?

Der Betroffene erhält abhängig vom Grad der Behinderung Vergünstigungen, Steuervorteile und ein persönliches Budget. Besondere Rechte bei Behinderung gelten im Berufsleben, beim Rentenanspruch und bei der Pflegeversicherung.

Was ist in der 30er-Zone erlaubt?

Neben der 30er-Zone gibt es noch die sogenannte Zone für „Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche“ und den „verkehrsberuhigten Bereich“. Lediglich in letzterem ist das Parken ausschließlich an explizit ausgewiesenen Stellen erlaubt. Anders als in der 30er-Zone ist hier zudem die Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Wie lange dauert das Verfahren bei Erwerbstätigen behinderten?

Das Verfahren dauert grundsätzlich sechs Monate. Bei erwerbstätigen Behinderten muss die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags ergehen, sofern nach Aktenlage, das heißt ohne zusätzliche Gutachten, entschieden werden kann.