Wie stelle ich einen Insolvenzantrag?

Der Insolvenzantrag ist schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Nach § 305 InsO können Verbraucher nur dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie eine Bescheinigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Gläubigern erfolglos verlaufen ist.

Wann kann ich einen Insolvenzantrag stellen?

Antragspflicht. Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

Was benötigen sie für einen Insolvenzantrag?

Wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen, müssen Sie zeitgleich verschiedene Dokumente einreichen. Wie eingangs erwähnt, benötigen Verbraucher in der Regel Hilfe bei einem Insolvenzantrag, unter anderem aufgrund der juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

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Kann man alle Forderungen im Insolvenzantrag angeben?

Immer alle Forderungen im Insolvenzantrag angeben, auch wenn die Forderung bestritten wird. Immer alle Forderungen im Insolvenzantrag angeben, auch wenn die Forderung bestritten wird.

Was sollten sie beachten für die Insolvenz?

Auf jeden Fall müssen Sie den Grund für die Insolvenz schlüssig und nachvollziehbar darlegen. Dazu gehört ein Gläubigerverzeichnis, in das Sie alle Gläubiger mit der dazugehörigen Forderung eintragen müssen. Einige Forderungen sollten Sie besonders kenntlich machen:

Was ist in der Insolvenzordnung geregelt?

In der Insolvenzordnung (InsO) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen: Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig, das heißt Sie können bestehende Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen (§ 17 InsO)

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