Ist das Auto auf dem Weg zur Arbeit versichert?

Wann besteht beim Wegeunfall Versicherungsschutz? Versichert ist man auf dem Hin- und Rückweg, zur und von der Arbeit. Das Verkehrsmittel ist dabei egal, selbst das Skatebord zählt. Die Versicherung greift grundsätzlich auf dem direkten Weg und auf notwendigen Umwegen.

Was versteht man unter einem Wegeunfall?

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden: um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.

Was ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist also auch ein Thema für den Arbeitgeber. Bei einem Wegeunfall zahlt die Berufsgenossenschaft nicht für Sachschäden. Allgemein ist demnach jeglicher Unfall auf dem Arbeitsweg als ein Wegunfall anzusehen.

Wie sollten Arbeitnehmer einen Autounfall melden?

Arbeitnehmer sollten also einen Wegeunfall dem Arbeitgeber melden, damit dieser das an die Berufsgenossenschaft weiterleiten kann. Einen Autounfall auf dem Arbeitsweg dem Arbeitgeber zu melden, kann somit sehr wichtig sein und Auswirkungen auf die gesamte Schadensregulierung haben.

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Wie beginnt die Schadensregulierung bei einem Autounfall?

Wie ist der Ablauf bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall? Die Schadensregulierung beginnt quasi direkt am Unfallort damit, dass Sie ggf. die Unfallstelle absichern und bei einem Personenschaden den Notruf wählen. Ist es nur bei einem Sachschaden geblieben, so sollten Sie auch die Polizei hinzurufen.

Ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg zu melden?

Geschieht auf dem Arbeitsweg ein Unfall mit Verletzungsfolgen, ist dies dem Arbeitgeber zu melden. Diese sogenannte Unfallanzeige ist dann für die Regulierung der Schäden wichtig. Sie ist daher auch durch den Betriebsrat, falls ein solcher vorhanden ist, zu unterschreiben.