Sind Beteiligungen Anlagevermögen?

Vermögensgegenstände eines Unternehmens (Gesellschafts- bzw Betriebsvermögen), insbesondere also auch Beteiligungen, sind entweder dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Dabei gilt grundsätzlich die Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz auch für die Steuerbilanz (§ 6 EStG; Rz 604 ff EStR).

Können Beteiligungen abgeschrieben werden?

Eine Beteiligung von mindestens 10 \% am Kapital im Sinne von § 67 Abs. 1 StG kann nur abgeschrieben werden, soweit diese Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat oder eine dauerhafte wesentliche Wertverminderung aus anderen Gründen nachgewiesen ist.

Was ist ein Beteiligungsrecht?

Beteiligung. Mitgliedschaftsrecht, das durch Kapitaleinlage (Geld- oder Sacheinlage) bei einer Gesellschaft erworben wird. Steuerrecht: Als Beteiligung gilt der Besitz von Gesellschafts-, Bohr- und Genossenschaftsanteilen, Aktien, Einlagen etc. Als wesentliche Beteiligung gilt ein Anteil von mehr als 1 Prozent am Kapital einer Kapitalgesellschaft.

Was ist eine Beteiligung an einer anderen Unternehmung?

Durch die Beteiligung an einer anderen Unternehmung wird nicht nur ein Anteil am Gewinn erlangt, sondern auch Einfluß auf die Unternehmungsführung genommen. Beteiligungen sind Mitgliedschaftsrechte, die aufgrund von Geld- oder Sacheinlagen erworben werden.

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Was ist eine „echte“ Beteiligung?

Von einer „echten“ Beteiligung wird oft erst ab Anteilsquoten von 15 oder 20 Prozent gesprochen. Über 50 Prozent ist eine Beteiligung an einer AG eine Mehrheitsbeteiligung mit „beherrschendem Einfluss“. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht in der Rechtsform der AG geführt werden, können nicht über die Börse realisiert werden.

Was ist das Ziel einer Beteiligung?

Ziel einer Beteiligung kann die Kooperation im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung oder aber die Beherrschung eines Unternehmen s sein. 1. Bankbeteiligung. Der Erwerb von Anteile n an einer Unternehmung gilt als Beteiligung.