Was versteht man unter einer verhaltensbedingten Kündigung?

Als „verhaltensbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstoßen hat und dem Arbeitgeber daher die Fortsetzung des …

Wer den Betriebsfrieden stört?

Wer den Betriebsfrieden stört, kann gekündigt werden. Bild: Corbis Ständiger Streit unter Kollegen stört den Betriebsfrieden und kann nachteilige betriebliche Auswirkungen haben. Wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden stört, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar die Kündigung aussprechen.

Was ist eine Kündigung?

Was ist eine Kündigung? Mit einer Kündigung wird durch einen von zwei Vertragspartnern, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis beendet. Es kommt, im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag, nicht darauf an, ob der Betroffene mit der Kündigung einverstanden ist. Die Kündigung ist eine einseitige Entscheidung.

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Ist eine Kündigung unter einer Bedingung unwirksam?

Eine unter einer Bedingung erklärte Kündigung ist unwirksam. Eine Ausnahme gilt aber für solche Bedingungen, deren Eintritt ausschließlich vom Willen des Arbeitnehmers abhängt (so genannte Potestativbedingung). In diesen Fällen ist die Verknüpfung der Kündigung mit einer Bedingung unschädlich.

Was ist zwischen der Kündigung und der fremdkündigung zu unterscheiden?

Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden. Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.

Was ist die Voraussetzung für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?

Erste Voraussetzung für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist das Vorliegen einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers. Bereits diese Erklärung muss gewissen Anforderungen genügen, ohne deren Einhaltung die Kündigung unwirksam sein kann. Als rechtsgestaltende Erklärung muss die Kündigungserklärung hinreichend bestimmt sein.