Welche Voraussetzungen hast du für ein Zahnmedizinstudium?

Voraussetzungen. Für ein Zahnmedizin Studium benötigst du die Allgemeine Hochschulreife. Alternativ ist auch der Zugang mit einer abgeschlossenen, einschlägigen Berufsausbildung möglich. Für die Zulassung zum Physikum musst du in der Regel das Latinum haben oder einen Kurs besuchen, der dich auf die medizinische Terminologie vorbereitet.

Wie ist der Zugang zum Zahnmedizin Studium geregelt?

Der Zugang zum Zahnmedizin Studium ist zentral über die Stiftung für Hochschulzulassungen geregelt. Da ein Studienplatz im Fach Zahnmedizin sehr beliebt ist, brauchst Du für die Zulassung eine sehr gute Abiturnote.

Was ist das zahnmedizinische Studium?

Aufbau und Inhalt des Studiums Zahnmedizin. Die zahnmedizinischen Kernfächer umfassen die Bereiche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie. Die Studierenden erlernen die verschiedenen Methoden der zahnärztlichen Behandlungen und die Operationstechnik.

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Wie kann die Zulassung bestimmter Arzneimittel genutzt werden?

Für die Zulassung bestimmter, vor allem Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen für schwere Erkrankungen muss zwingend das zentralisierte europäische Zulassungsverfahren genutzt werden. Die Zulassung wird von der Europäischen Kommission erteilt. Das zentralisierte Zulassungsverfahren kann auch fakultativ gewählt werden.

Wie gibt es Aufstiegsmöglichkeiten in zahnärztlichen Praxen?

In den zahnärztlichen Praxen gibt es meist keine Aufstiegsmöglichkeiten, da die Zahnärztlichen FachassistentInnen hier meist alleine mit dem Zahnarzt bzw. der Zahnärztin zusammen arbeiten. Aufstiegsmöglichkeiten gibt es daher in der Regel nur in größeren Betrieben (zahnärztliche Ambulatorien, Gruppenpraxen, Kliniken, Versicherungseinrichtungen).

Was ist der Lehrgang für zahnärztliche Assistentinnen?

Schule/Lehrgang für zahnärztliche AssistentInnen. Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang/einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen.

Wie ist die Ausbildung für zahnarztassistentinnen möglich?

Neben der Lehrausbildung gibt es auch die Möglichkeit einer lehrähnlichen Ausbildung für ZahnarztassistentInnen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses und Lehrgangs absolviert werden kann. Viele Zahnärztliche FachassistentInnen arbeiten in Teilzeit.

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