Wie kann ich das Aktienregister einsehen?

Kann ein Aktionär Einblick in das Aktienregister nehmen? Jeder Aktionär hat nur das Recht, die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Daten einzusehen, nicht aber die Daten anderer Aktionäre. Das Aktienregister ist also insbesondere auch nicht öffentlich zugänglich.

Wer hat Einsicht ins Aktienbuch?

Einsicht ins Aktienbuch ist jedem Aktionär erlaubt – Siemens und Deutsche Bank kurz vor der Umstellung.

Ist Aktienregister öffentlich?

Das Aktienregister ist nicht öffentlich einsehbar. Es ist grundsätzlich nur dem Vorstand gestattet, die Registerdaten für die „Aufgaben der Gesellschaft im Verhältnis zu den Aktionären“ zu verwenden.

Ist der Inhalt eines Aktienregisters erforderlich?

Der Inhalt eines Aktienregisters ist in § 67 Abs. 1 AktG abschließend aufgezählt. Danach ist es erforderlich, den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse sowie die Stückzahl oder die Aktiennummer (bei Nennbetragsaktien den Betrag) einzutragen. Weitere Angaben dürfen nicht verlangt werden.

Wie ist die Eintragung in das Aktienregister einzutragen?

Eintragung im Aktienregister. (1) 1Namensaktien sind unabh ngig von einer Verbriefung unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Aktion rs sowie der St ckzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen.

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Was ist ein Nachweis im Aktienregister?

Jeder Aktionär hat das Recht, seine eigenen Daten im Aktienregister einzusehen. Ein Nachweis im Aktienregister ist in der Regel die Bedingung dafür, die Stimmrechte als Aktionär wahrzunehmen. Mehr Wissenswertes?

Welche Aktiengesellschaft ist verpflichtet in das Aktienregister einzutragen?

Jede Aktiengesellschaft in der Schweiz ist verpflichtet Ihre Aktionäre in das Aktienregister einzutragen. Für Namenaktionäre führt die Gesellschaft ein Aktienbuch. Ausserdem müssen die nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen in einem Verzeichnis erfassen.