Was bedeutet Nachkauf von Versicherungszeiten?

Nachgekaufte Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung. Nachkaufbar sind: Zwölf Monate für jedes anrechenbare Schuljahr, angefangen von demjenigen, das im Kalenderjahr des 15. Geburtstages begonnen hat.

Welche pensionszeiten kann man nachkaufen?

Auch ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ab dem 1.1.2005 absolviert wurden, ist möglich. Die Beiträge werden auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Erhöhung der Beiträge führt daher auch zu einer höheren Gutschrift auf dem Pensionskonto.

Kann man Arbeitsjahre kaufen?

Personen, die als Mitarbeiter von ihrem Dienstgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden, fehlen dadurch Versicherungszeiten. Es ist möglich, diese Versicherungszeiten ganz oder teilweise nachzukaufen. Das kann einen früheren Antritt der Pension bzw. eine höhere Pension bringen.

Kann man in Österreich Versicherungszeiten nachkaufen?

Es ist möglich, diese Versicherungszeiten ganz oder teilweise nachzukaufen. Das kann einen früheren Antritt der Pension bzw. eine höhere Pension bringen. Ob sich der Nachkauf lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

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Was kostet der Nachkauf im Pensionskonto?

Die Erhöhung der Bei­träge führt daher auch zu einer höheren Gutschrift auf dem Pensionskonto. Was kostet der Nachkauf? Für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, kostet jeder nachgekaufte Ver­sicher­ungs­monat 1.265,40 €, wenn der Antrag dafür im Jahr 2021 gestellt wird.

Wie ist das Interesse der Pensionsversicherung gestiegen?

Heuer sei das Interesse aber wieder deutlich gestiegen, sagt Beatrix Böhm von der Pensionsversicherungsanstalt. Möglich ist der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten für insgesamt neun Jahre. Laut Beatrix Böhm wägen die Interessenten genau ab: „Die meisten kaufen dann so viele Versicherungsmonate nach, um einen Anspruch zu erwerben.

Wie prüft die Pensionsversicherung ihre Angaben?

Die Pensionsversicherung prüft Ihre Angaben dann bei Ihrer Krankenversicherung nach. 2. Auf Beitragsgrundlage (= Lohn, Gehalt) achten! Es kommt auch vor, dass ArbeitgeberInnen ihre Beschäftigten mit unrichtigen Beitragsgrundlagen (Lohn, Gehalt) anmelden.