Sollte man Werkstattbindung machen?

Die Vereinbarung der Werkstattbindung ist besonders sinnvoll, wenn es sich beim versicherten Fahrzeug nicht mehr um einen Neuwagen handelt. Zwar sind die Partnerwerkstätten der Versicherer oft TÜV-geprüft, leisten in der Regel qualitativ hochwertige Arbeit und gewähren eine Garantie auf die durchgeführten Arbeiten.

Wann greift Werkstattbindung?

Die Bindung an eine Partnerwerkstatt gilt nur bei Kaskoschäden, wie zum Beispiel Glasschäden (Teilkasko) oder selbstverschuldete Schäden (Vollkasko). Für die Schäden an Dritte und deren Fahrzeug kommt immer die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auf.

Welche Schäden entstehen bei der Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk?

Darunter fallen Schäden beim Gebrauch eines Kundenfahrzeugs (z. B. Probefahrt) oder auch Obhutsschäden (z.B. Diebstahl eines Kundenfahrzeugs). Der Umfang ist entsprechend einer normalen Kfz-Versicherung. Zur Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung.

Was übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung während der Reparaturdauer?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt während der Reparaturdauer auch die Kosten für ein Mietfahrzeug, jedoch nur in Grenzen der Erforderlichkeit, wobei der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet ist. Auch müssen Sie als Geschädigter darauf achten, dass der Mietwagen Ihnen nicht zu einem überhöhten „Unfalltarif“ angeboten wird.

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Wie lassen sie ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren?

Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt gemäß Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten fachgerecht reparieren. Die von der Werkstatt erstellte Reparaturkostenrechnung übernimmt die leistungspflichtige Versicherung, sofern Sie diese hierzu beauftragt haben.

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Bei der sogenannten „Handel & Handwerk“ handelt es sich um „eine Kfz-Versicherung für Kunden- bzw. Handelsfahrzeuge ohne konkrete Zuordnung für ein bestimmtes Einzelwagnis“. Darunter fallen Schäden beim Gebrauch eines Kundenfahrzeugs (z. B. Probefahrt) oder auch Obhutsschäden (z.B. Diebstahl eines Kundenfahrzeugs).