Wer ist für die Wartung der Rauchmelder in NRW zuständig?

Zusammenfassung: In NRW liegt die Wartungspflicht für Rauchmelder beim Mieter. Der Vermieter hat keine Kontrollpflicht. Eine Übernahme kann sich nur seit vor 2013 oder aus ausdrücklicher Vereinbarung ergeben.

Wer ist zuständig für Rauchmelder in Mietwohnung?

Häufig gestellte Frage der Vermieter Sie sind als Vermieter für die Wartung der Rauchmelder zuständig, Sie können aber Ihre Wartungspflicht vertraglich auf die Mieter übertragen. Als Vermieter sind Sie zudem verpflichtet, für alle Mieter eine Lösung zu bieten.

Was sind die Kosten für die Rauchmelder?

Bei der Montage fallen Kosten von ca. 15 EUR pro Rauchmelder an. Werden die Rauchmelder von Fachunternehmen installiert, ist mit Kosten im Bereich von 15 EUR bis 20 EUR je Rauchmelder zu rechnen.

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Wie viel kostet ein rauchmelderdienstleister?

Bei einem Servicevertrag mit einem Rauchmelder Dienstleister fallen pro Rauchmelder (Miete + Wartung) durchschnittlich ca. 15 Euro im Jahr an. Hinzu kommen die einmaligen Montagekosten von 7 bis 15 Euro pro Rauchmelder (abhängig von der Art des Rauchwarnmelders und der Menge, der zu installierenden Melder).

Wie viel kostet ein Rauchmelder mit Langzeitbatterie?

Gute Rauchmelder mit Langzeitbatterie kosten zwischen 15 und 25 Euro. Alle 10 Jahre müssen die Geräte ausgetauscht werden. Bei drei Rauchmeldern pro Wohnung und 30 Jahren Wohnzeit fallen also Anschaffungskosten von durchschnittlich 180 Euro an. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand für Montage und Wartung.

Wie kann der Vermieter die Kosten für die Rauchmelder geltend machen?

Grundsätzlich kann der Vermieter die Anschaffungskosten für die Rauchmelder als Modernisierungsmaßnahme geltend machen. 11 Prozent der Kosten können auf die Jahresmiete umgelegt werden. Oder bei Miete der Geräte kann diese in die Betriebskosten mit einfließen.