Kann man Rauchen während der Arbeitszeit verbieten?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher im Betrieb zu schützen. Aus diesem Grund kann er das Rauchen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz untersagen und Raucherpausen auch verbieten.

Sind zigarettenpausen Arbeitszeit?

In § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt sind lediglich 30 Minuten Pause nach sechs Stunden und 45 Minuten nach neun Stunden Arbeit. Ob er Zigarettenpausen dennoch erlaubt oder nicht, entscheidet der Arbeitgeber entweder allein oder gemeinsam mit dem Betriebsrat.

Wie lang ist eine Zigarettenpause?

Angesichts des über Jahre geduldeten Umfangs von durchschnittlich 60 bis 80 Minuten Raucherpause pro Arbeitnehmer und Tag konnte kein Mitarbeiter darauf vertrauen, dass hierfür auch zukünftig Vergütung gebilligt werden würde.

Kann der Arbeitgeber Zigarettenpausen verbieten?

Nein. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Mitarbeiter nur während der üblichen Pausenzeiten raucht. Wenn der Arbeitgeber es verbietet, darf der Beschäftigte während der Arbeitszeit keine zusätzlichen Zigarettenpausen machen. Wenn der Arbeitgeber Zigarettenpausen erlaubt hat, ist das dann Arbeitszeit?

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Wer hat einen Anspruch auf eine Zigarettenpause?

Denn einen Anspruch auf eine Zigarettenpause gibt es nicht. Rauchern kann sogar die Kündigung drohen. Viele Mitarbeiter rauchen und das auch während der Arbeitszeit. Die wirtschaftlichen Folgen solcher „Zusatzpausen“ sind enorm.

Kann der Arbeitgeber Raucherpausen verbieten?

Getreu dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Geld“, kann der Arbeitgeber deshalb Raucherpausen ganz verbieten oder den Mitarbeiter verpflichten, über die Rauch(Frei)zeit Buch zu führen. Die „Eintragungspflicht“ besteht aber erst, wenn der Arbeitgeber dies entsprechend anordnet.

Kann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Rauchen?

Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit rauchen, ohne dass der Arbeitgeber den Umfang der Pausen kennt, diese aber trotzdem voll vergütet, können nicht darauf vertrauen, dass das so bleibt (LAG Nürnberg vom 05.08.2015, 2 Sa 132/15). Geklagt hatte ein rauchender Arbeitnehmer, der schon seit vielen Jahren bei der Beklagten angestellt ist.