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Ist Software eine Lieferung oder sonstige Leistung?
Auf elektronischem Weg überlassene Software stellt stets eine sonstige Leistung dar (vgl. Wird die Software jedoch auf einem Datenträger überlassen, handelt es sich je nachdem, ob es sich um eine Standardsoftware handelt, um eine Lieferung oder bei Individualsoftware um eine sonstige Leistung.
Ist Software ein Produkt oder eine Dienstleistung?
Beispiele sind Medienprodukte, Software, Telekommunikationsdienste, Dienstleistungen elektronischer Marktplätze oder bestimmte Finanz- sowie Informationsdienstleistungen wie Wertpapierkurse.
Ist die Lieferung von Software auf Datenträger in die EU möglich?
Lieferung von Software auf Datenträger in die Europäische Union: Zollrechtliche Besonderheiten sind bei Lieferungen innerhalb der EU nicht zu beachten. Wird die Software in ein Drittland geliefert, liegt eine Ausfuhrlieferung vor. Das bedeutet die Lieferung kann (unter „Zoll“-Beachtung) regelmäßig als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandelt werden.
Ist die Lieferung von Software in die Europäische Union zu berechnen?
Lieferung von Software auf Datenträger in die Europäische Union: Wird innerhalb der EU ein Datenträger mit Software geliefert, gelten diese als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Wird die Software einer Privatperson geliefert/überlassen, und holt diese die Software ab oder kauft diese im Laden, ist deutsche Umsatzsteuer zu berechnen.
Wie kann der Export von Software genehmigungspflichtig sein?
Dementsprechend muss ab einem Warenwert von 1.000 Euro eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Die Höhe der Einfuhrzölle kann unter Angabe der Zolltarifnummer (i.d.R. Tarifposition 8523 im harmonisierten System) in der Market Access Database abgefragt werden. Der Export von Software kann unter Umständen genehmigungspflichtig sein.
Was ist die steuerliche Behandlung der Softwareüberlassung?
Die steuerliche Behandlung des Verkaufs von Software auf Datenträger oder über das Internet ist oft umsatzsteuerlich problematisch. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Softwareüberlassung hängt sowohl von der Art der Lieferung als auch von der Einordnung als Standardsoftware oder Nichtstandardsoftware ab.