Was ist bei einer Kapitalerhöhung zu beachten?

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung werden vom Unternehmen junge Aktien ausgegeben. Die Aktionäre haben dabei ein festes Bezugsrecht. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt in einem festen Bezugsverhältnis zu den alten Aktien.

Welche Arten von Kapitalerhöhungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung (der „Normalfall“);
  • Bedingte Kapitalerhöhung;
  • Genehmigte Kapitalerhöhung sowie.
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Wie funktioniert eine Kapitalerhöhung AG?

Bei einer Kapitalerhöhung gibt eine Gesellschaft neue Aktien aus und erhöht so ihr Eigenkapital. Der Aktionär weiß nun, dass die Gesellschaft frisches Geld benötigt. Wichtig ist, wofür das Unternehmen das Geld haben will. Daran kann er ablesen, wie es um sein Investment bestellt ist.

Was ist eine bedingte Kapitalerhöhung?

Bedingte Kapitalerhöhung. Die bedingte Kapitalerhöhung ist das Instrument für die spätere Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital bei Vorliegen von Wandel- und / oder Optionsanleihen. In der Praxis wird von „AK-Erhöhung auf Vorrat“ gesprochen. Die von der ordentlichen Kapitalerhöhung stark abweichenden Abläufe sind:

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Wie muss die Kapitalerhöhung genehmigt werden?

Die Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung genehmigt werden. In der Regel wird noch nicht über die konkrete Maßnahme abgestimmt, sondern der Vorstand holt sich für einen befristeten Zeitraum die allgemeine Zustimmung der Aktionäre ein. Grundsätzlich werden Kapitalerhöhungen mit einem Bezugsrech t für die Aktionäre durchgeführt.

Wie werden Kapitalerhöhungen durchgeführt?

Grundsätzlich werden Kapitalerhöhungen mit einem Bezugsrech t für die Aktionäre durchgeführt. Ihnen wird durch ein sogenanntes Bezugsrecht entsprechend ihrer Beteiligungsquote eingeräumt, die neuen Aktien zu beziehen, damit ihr Anteil am Unternehmen konstant bleibt. Damit ist der Aktionär gesetzlich vor einer Verwässerung geschützt.

Was ist Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln?

Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist ein mit einer Dreiviertelmehrheit notariell gefasster Gesellschafterbeschluss. Diesem muss eine geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz zu Grunde liegen, in der die umzuwandelnden Rücklagen als Kapital- oder Gewinnrücklagen ausgewiesen sind.