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Ist das Rauchen in einer Mietwohnung erlaubt?
Das Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Ein Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht verbindlich. Deshalb ist es schwierig, sich gegen eine Rauchbelästigung aus einer Nachbarwohnung zu wehren. Falls diese eindeutig auf undichte Fenster, Türen oder Böden zurückzuführen ist,…
Ist ein Rauchverbot nicht verbindlich?
Ein Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht verbindlich. Deshalb ist es schwierig, sich gegen eine Rauchbelästigung aus einer Nachbarwohnung zu wehren. Falls diese eindeutig auf undichte Fenster, Türen oder Böden zurückzuführen ist, können Sie vom Vermieter grundsätzlich eine Behebung dieser baulichen Mängel verlangen.
Kann man sich durch den Rauch seiner Nachbarn nicht gestört fühlen?
Wer sich durch den Rauch seiner Nachbarn nicht gestört fühlt, muss ja nichts unternehmen – alle anderen haben es aber verdient, sich in der eigenen Wohnung wieder frei und ungezwungen aufhalten zu dürfen. Schließlich kann ein Raucher nicht erwarten, dass sich alle Welt nach seinem Suchtbefriedigungsbedürfnis richtet.
Wie lange Rauchen Raucher in der eigenen Wohnung?
Ja, denn je nach Wetterlage und Windrichtung riecht es in der eigenen Wohnung wie am glühenden Ende der Zigarette des Nachbarn – und das noch lange nach dem Ende des Rauchens. Darüber hinaus rauchen Raucher regelmäßig – statistisch betrachtet alle 45 Minuten – eine Zigarette.
Was ist die Mietminderung wegen rauchenden Nachbarn?
Mietminderung wegen rauchenden Nachbarn ist der Ausnahmefall. Grundsätzlich sind Belästigungen durch das Rauchen von allen Mietern zu dulden. Auch die Einschätzung, dass durch das Passivrauchen Gesundheitsgefahren drohen, werden nicht als Argumentation für eine Mietminderung oder gar ein Rauchverbot in einem Mietshaus anerkannt.
Was ist ein Rauchverbot im Mietvertrag?
Ein Rauchverbot im Mietvertrag verstösst nach heutiger Rechtsauffassung gegen die Persönlichkeitsrechte von Mieterinnen und Mietern und ist somit nicht verbindlich. Auch beim vorzeitigen Auszug gilt: Ein Raucher ist grundsätzlich ein zumutbarer Nachmieter, selbst wenn der bisherige Mietvertrag das Rauchen verbietet.