Warum sollte man keine Bürgschaft eingehen?

Es droht sogar die Pleite. Mal eben für den Kredit oder den Handyvertrag bürgen – unter Freunden selbstverständlich. Lieber nicht! Eine Bürgschaft ist keine kleine Gefälligkeit, sondern ein knallharter Vertrag – und kann gar in die Pleite führen, warnt die Verbraucherzentrale.

Welche Vorteile hat ein Bürge?

Der Bürge bestätigt, dass er einspringt und die fälligen Ratenzahlungen übernimmt, falls es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen würde. Er dient der Bank damit als Sicherheit und unterstützt den Kreditnehmer bei der Kreditanfrage. Vor jeder Kreditvergabe führt die Bank eine Bonitätsprüfung des Antragstellers durch.

Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft handelt es sich rechtlich gesehen um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Schuldners verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen ( §§ 765 ff. BGB ).

Wie lassen sich Bürgschaften unterscheiden?

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Bürgschaften unterscheiden: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese Bürgschaft regelt, dass der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Schuldner gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird.

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Ist die Bürgschaft einseitig verpflichtend?

Gesetzlich verankert ist die Bürgschaft in § 765 BGB, wonach sie ein einseitig verpflichtender Vertrag ist. Das bedeutet, dass sich für die Wirksamkeit des Vertrags lediglich eine Partei, in diesem Fall der Bürge, damit einverstanden erklären muss, die Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber dem im Vertrag genannten Gläubiger zu übernehmen.

Ist die Bürgschaftserklärung mündlich erteilt?

Sofern die Bürgschaftserklärung nicht in schriftlicher Form verfasst ist und die entsprechenden Sachverhalte nicht geklärt sind, ist sie nach § 125 BGB nichtig. Nur die Bürgschaft eines Kaufmanns im Rahmen eines Handelsgeschäftes, kann mündlich erteilt werden (gemäß §§ 343, 350 HGB).