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Was ist ein Klassenlehrer Verweis?
Der Klassenleiter, also der Klassenlehrer, erteilt aufgrund eines Vergehens des Schülers oder der Schülerin einen Verweis. Ein solches Vergehen kann zum Beispiel Rauchen auf dem Schulgelände, Zerstören von Schuleigentum oder das Werfen von Schneebällen sein.
Was tun gegen einen Verweis?
Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Schulleitung wenden und erläutern, warum eine (wirksamere) Ordnungsmaßnahme angemessen ist. Außerdem können Sie einen Antrag auf weitergehende Ordnungsmaßnahmen an die Lehrerkonferenz stellen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verweis und einem verschärften Verweis?
Der einfache Verweis ist die einzige Ordnungsmaßnahme, die unmittelbar durch die Lehrkraft verhängt werden kann. Der verschärfte Verweis ist – wie schon der Name sagt – gegenüber dem einfachen Verweis die schwerwiegendere Sanktion. Er wird auch nicht durch den Lehrer, sondern nur durch den Schulleiter (Rektor bzw.
Wie kann ich meinen Verweis schriftlich verweigern?
In den meisten Bundesländern ist es notwendig, dass ein Verweis schriftlich bestätigt werden muss. Eltern haben die Möglichkeit die Unterschrift und somit die Bestätigung des Verweises zu verweigern.
Ist der einfache Verweis rechtswidrig verhängt?
Möglich ist lediglich eine Feststellungsklage dahingehend, dass der Verweis rechtswidrig verhängt wurde. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, muss vorher kritisch abgewogen werden. Der einfache Verweis ist die einzige Ordnungsmaßnahme, die unmittelbar durch die Lehrkraft verhängt werden kann.
Was versteht man unter einem Verweis?
Unter einem Verweis versteht man quasi eine verschärfte Ermahnung, die nun mehr die Schwelle einer Ordnungsmaßnahme erreicht. In Bundesländern, wo zwischen einem bloßen Verweis und einem verschärften Verweis unterschieden wird (bspw.
Ist die Zuweisung an eine andere Schule ausgesprochen?
Daher kann nur die Zuweisung an eine andere Schule ausgesprochen werden. Voraussetzung ist wiederum eine schulische Gefährdung. Dies muss jedoch in der Regel so schwerwiegend sein, dass ein weiterer Verbleib des Schülers an der Schule nicht mehr vertretbar ist. Zuständig ist hier wieder die Lehrerkonferenz, die aber nur einen Antrag stellen kann.