Was gilt als gefährlicher Hund?

Für gefährliche Hunde gelten besondere Vorschriften. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen gelten immer als gefährliche Hunde.

Was ist ein gefährlicher Hund Niedersachsen?

Ein Hund, der in Niedersachsen einen Menschen oder ein Tier gebissen oder verletzt hat, kann nach der Meldung automatisch als gefährlich eingestuft werden. Es bedarf also keiner weiteren Überprüfung des Hundes.

Wer darf Hunde führen?

Im eingefriedeten Besitztum Dritter dürfen Hunde nur mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers des Hausrechts ohne Maulkorb und Leine geführt werden. Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund sicher an der Leine zu halten.

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Welche Hunderassen sind in Niedersachsen erlaubt?

Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier,
  • American Staffordshire-Terrier,
  • Staffordshire-Bullterrier,
  • Bullterrier.
  • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Wer stellt Sachkundenachweis aus?

Der Sachkundenachweis wird üblicherweise beim ortsansässigen Tierarzt oder dem Veterinäramt absolviert – zuständig ist nämlich die Landestierärztekammer. Online sind jedoch auf zertifizierte Prüfer & Hundetrainer zu finden, bei denen die Prüfung ebenfalls absolviert werden kann.

Welche Hunderassen stehen in NRW auf der Liste?

Beispiel 2: Listenhunde in NRW

  1. Alano (GoW)
  2. American Bulldog (GoW)
  3. Pit Bull Terrier (G)
  4. American Staffordshire Terrier (G)
  5. Bullmastiff (GoW)
  6. Bullterrier (G)
  7. Dogo Argentino (GoW)
  8. Fila Brasileiro (GoW)

Welche Hunde haben maulkorbpflicht in NRW?

In den meisten Regionen werden allerdings die folgenden Hundearten als eher gefährlich eingestuft:

  • American Staffordshire Terrier.
  • American Pitbull Terrier.
  • Bullterrier.
  • Staffordshire Bullterrier.
  • Rottweiler.
  • Tosa Inu.

Was soll das Gesetz über das Halten von Hunden verhindern?

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, so weit wie möglich verhindern. Kernpunkte des Gesetzes sind die Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftpflichtversicherung und das Zentrale Hunderegister.

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Was sind gefährliche Hunde?

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.

Was sind die Voraussetzungen für den Handel mit „gefährlichen“ Hunden?

Die Züchtung und der Handel mit „gefährlichen Hunden“ ist verboten Voraussetzungen: Der Halter muss volljährig sein, seine Sachkunde (Sachkundeprüfung) und den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nachweisen und seine Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis dokumentieren. Zudem muss der Hund ausbruchssicher untergebracht sein

Ist die Haltung eines gefährlichen Hundes erlaubnispflichtig?

Die Haltung eines „gefährlichen Hundes“ ist erlaubnispflichtig. Für den Antrag (Frist drei Monate) auf die Erlaubnis sind ein Wesenstest des Hundes, das polizeiliche Führungszeugnis des (volljährigen) Halters sowie ein praktischer Sachkundenachweis mit dem betreffenden Hund erforderlich.

https://www.youtube.com/watch?v=34sPjR6jYbc