Hat ein Mieter Recht auf Internet?

Eine Pflicht des Vermieters, einen gesonderten Internetanschluss oder gar eine bestimmte Anschlussart oder Anschlussgeschwindigkeit bereitzustellen gibt es aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf eine schnelle Internetanbindung z.B. über einen Glasfaseranschluss.

Kann Vermieter Internet verbieten?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss bereitzustellen. Sind die Anschlüsse installiert, muss er allerdings für die Funktionsfähigkeit sorgen. Ist diese nicht gegeben, kann eine Mietminderung möglich sein.

Wann darf der Vermieter die Untervermietung ablehnen?

Untervermietung: Wann darf der Vermieter ablehnen? 06. April 2020, 02:21 Uhr. Ein Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern, wenn der Mieter ihm nicht genügend Informationen über den Untermieter gibt. Ein Vermerk im Mietvertrag, dass der Mieter keine Untervermietung beabsichtigt, hat dagegen keine Auswirkungen.

Warum darf ein Vermieter einen Mieter generell nicht ablehnen?

Ein Vermieter darf daher generell nie einen Mieter aufgrund seiner Rasse, ethnischen Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Religion etc. ablehnen. Das ist immer ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und damit eine Diskriminierung.

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Was bedeutet der Internetzugang für den Mieter?

Dennoch hat der BGH beschlossen, dass der Internetzugang ein Grundrecht darstellt. Doch was bedeutet das für den Mieter, wenn kein Internetanschluss in der Wohnung vorhanden ist oder eine veraltete Hardware vom Vermieter gestellt wird? Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.

Warum ist der Vermieter alleiniger Mieter in der eigenen Wohnung?

Denn durch die bloße Aufnahme des Partners in die eigene Wohnung wird diese/r nicht zum Mieter/in. Rechtlich ist der/die Lebenspartner /-Partnerin Untermieter/Untermieterin. Das bedeutet gegenüber dem Vermieter bleibt allein der bisherige Mieter als alleiniger Mieter für die Miete und andere mietvertragliche Pflichten verantwortlich.