Wie bekommt man eine Handwerkerkarte?

Sie beantragen die Handwerkskarte, indem Sie Mitglied in der für Sie zuständigen Handwerkskammer werden und die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Eintragung in das „Verzeichnis der Inhaber für zulassungsfreie Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbebetriebe“ beantragen.

Wer bekommt eine Handwerkerkarte?

Jeder Handwerksbetrieb bekommt bei der Eintragung in die Handwerksrolle eine Gewerbekarte – oft auch Handwerkskarte genannt.

Ist die Handwerkskarte ein Gewerbeschein?

Ist ein Gewerbe in die Handwerksrolle einzutragen, gelten dafür die Regelungen in den §§ 6 bis 17 in der Handwerksordnung (HwO) als Neubekanntmachung vom 24.9.1998 (letzte Änderungen vom 30.6.2017). Die Eintragung erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen durch die Handwerkskammer.

Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Nach § 1 Abs. 1 HwO ist das zulassungspflichtige Handwerk ein stehendes Gewerbe, das nur von den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften zur Ausübung gestattet wird.

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Wie muss ich in die Handwerksrolle eingetragen werden?

Eintragung in die Handwerksrolle Wer im Handwerk gewerblich tätig werden möchte, muss aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle, das Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker, eingetragen sein. Derjenige, der ohne eine solche Eintragung einen Handwerksbetrieb führt, übt das Handwerk unzulässig aus (Schwarzarbeit).

Wie ist die Führung der Handwerksrolle geregelt?

Geregelt sind die Bestimmung hinsichtlich der Führung der Handwerksrolle im Gesetz zur Ordnung des Handwerks HwO in Anlage A. Betriebsinhaber, die in die Handwerksrolle eingetragen worden sind, erhalten eine Handwerkskarte. Mit ihr sind sie berechtigt, Arbeiten in ihrem geschützten Handwerksberuf für Dritte auszuführen.

Ist Eintragung in die Handwerksrolle unzulässig?

Damit steht fest, dass vor Eintragung in die Handwerksrolle die Ausübung des Handwerks unzulässig ist. Da mit der Eintragung in die Handwerksrolle verschiedene Rechte und Pflichten verbunden sind, die erst vom Zeitpunkt der Eintragung an wirken können, haben sowohl Eintragung als auch Löschung keine rückwirkende Kraft.

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Welche Betriebe werden in der Handwerksrolle erfasst?

In der Handwerksrolle werden sämtliche Betriebe erfasst, die im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) tätig werden.