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Was macht der Sozialdienst im Krankenhaus?
Aufgaben des Sozialdienst Der Sozialdienst im Krankenhaus berät Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige. Er unterstützt bei der Nachsorge, Pflege und der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen. Der Sozialdienst ergänzt damit die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus.
Was macht das Sozialdienst?
Der Sozialdienst betrachtet die Situation des Patienten ganzheitlich und schaut, wie kann es für den Menschen nach dem Aufenthalt im Krankenhaus weitergehen. Letztlich wollen wir den medizinischen Erfolg einer Behandlung auf das gesamte soziale Leben übertragen. All dies besprechen wir mit den Patienten.
Für was ist ein Sozialdienst zuständig?
Der soziale Dienst hat die Aufgabe, die ärztliche und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu ergänzen, in sozialen Fragen zu beraten, bei der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen und Hilfen, die sich an die Entlassung aus dem Krankenhaus anschließen, zu vermitteln.
Wie ist die soziale Betreuung im Krankenhaus geregelt?
Soziale Betreuung und Beratung im Krankenhaus sind auf Bundesebene nach § § 112 Abs. 2 Nr. 4 und 5 des SGB V gesetzlich verankert. Hier wird der nahtlose Übergang von der Krankenhausbehandlung zu Rehabilitation bzw. Pflege beschrieben. Zudem regelt jedes Bundesland den Einsatz der Sozialarbeit im Krankenhaus
Wie ist die soziale Betreuung im Krankenhaus verankert?
Soziale Betreuung und Beratung im Krankenhaus sind auf Bundesebene nach § § 112 Abs. 2 Nr. 4 und 5 des SGB V gesetzlich verankert. Hier wird der nahtlose Übergang von der Krankenhausbehandlung zu Rehabilitation bzw.
Was ist die vorliegende Arbeit im Krankenhaus?
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Tätigkeitsfeld von Sozialarbeit im Krankenhaus. Es handelt sich hierbei um ein Teilgebiet der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen. Häufig wird der Sozialdienst innerhalb der komplexen Einrichtung eines Krankenhauses nur am Rande wahrgenommen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die soziale Betreuung im Krankenhaus?
Gesetzliche Grundlage Soziale Betreuung und Beratung im Krankenhaus sind auf Bundesebene nach § § 112 Abs. 2 Nr. 4 und 5 des SGB V gesetzlich verankert. Hier wird der nahtlose Übergang von der Krankenhausbehandlung zu Rehabilitation bzw.