Wann geht ein Professor in den Ruhestand?

Regulär ist für verbeamtete Professoren mit 67 Jahren Dienstschluss. Die exakte gesetzliche Altersgrenze für den Ruhestand regeln die einzelnen Bundesländer selbst. In der Regel treten Beamte mit Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand und beziehen ab dann ihr Ruhegehalt.

Wie hoch ist die Pension eines Oberstudiendirektors?

Unsere Grafik zeigt, was maximal für die verschiedenen Berufe drin ist: Ein Oberwachtmeister (Besoldungsstufe A3) kommt demnach maximal auf 1800 Euro Pension im Monat, ein Oberstudiendirektor (A 16) auf 5071 Euro. Insgesamt fallen Pensionen höher aus als die gesetzlichen Renten.

Was ist die Pension im Ruhestand?

Bei der Pension handelt es sich, wie bei der Rente, um eine Altersversorgung. Diese Leistung im Ruhestand richtet sich allerdings nur an Personen, die zuvor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis standen. Die Pension ist also ein Ruhegehalt und wird anstatt der „normalen Rente“ nur an bestimmte Berufsgruppen geleistet.

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Was sind die Voraussetzungen für die Zahlung der Pension?

Ein Anspruch auf die Zahlung der Pension beginnt mit dem Eintreten in den Ruhestand. Der Berechnung des Ruhegehalts zugrunde gelegt werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre und die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Die Besteuerung der Pensionen erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG.

Welche Berufsgruppe bekommt man bei der Beamtenpension?

Die Berufsgruppe spielt bei der Beamtenpension eine entscheide Rolle. Die Berufsgruppe entscheidet vor allem über die Höhe der Pension, die man im Alter erhält. Ein grober Vergleich einiger Berufsgruppen macht das deutlich: Hochschullehrer bekommen im Durchschnitt mit 6.000 Euro monatlich die höchste Pension.

Wie wird die Pension für Berufssoldaten berechnet?

Berechnung der Pension für Berufssoldaten. Sofern die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge vor Eintritt in die Pension mindestens zwei Jahre bezogen wurden, so wird das Ruhegehalt anhand der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Dienstgrades berechnet. Dabei darf die Pensionshöhe die letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen.

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