Ist die Umbenennung einer Straße ein Verwaltungsakt?

Eine Entscheidung über die Umbenennung einer Straße ist regelmäßig ein adressatloser dinglicher Verwaltungsakt in der Gestalt einer Allgemeinverfügung. Es liegt eine Regelung mit Außenwirkung vor, auch wenn noch kein neuer Straßenname benannt worden ist.

Was gehört alles zur Strasse?

(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören: 1. die Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Materialbuchten; 2.

Was würde die Änderung des Straßennamens bedeuten?

Denn für sie würde die Änderung des Straßennamens vor allem Zeitaufwand sowie Kosten bedeuten: Auf Visitenkarten, Briefkopf, Personalausweis sowie Fahrzeugpapieren müsste die Adresse geändert werden. Zusätzlich dazu käme der Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Krankenkasse, Behörden, Versicherungsunternehmen sowie Dienstleistern.

Welche Auffassungen gibt es in den Straßennamen?

Dazu zählen rassistische, antisemitische, militaristische sowie frauenfeindliche Auffassungen. Das Ergebnis hat die Kommission in einem 96 seitigen Bericht veröffentlicht. Darin teilt sie die Straßennamen in vier unterschiedliche Bewertungskategorien ein und empfiehlt die Umbenennung von 12 Straßen, von denen bereits vier erfolgt sind.

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Was muss bei der Straßenumbenennung berücksichtigt werden?

Die Entscheidung über die Straßenumbenennung muss die Einwände des Ortsbeirates aber nicht berücksichtigen. Bei der neuen Vergabe von Straßennamen müssen dennoch einige Grundregeln beachtet werden. Der neue Straßenname darf nicht:

Was bedeutet die Umbenennung für die Anwohner?

Für die Anwohner bedeutet die Umbenennung viel Lauferei und Kosten: Personalausweis, Grundbucheintragungen und Fahrzeugpapiere müssen geändert sowie Hausnummernschilder, Visitenkarten, Adressaufkleber und vorgedrucktes Briefpapier neu bestellt werden.