Wie ist man krankenversichert?

In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Je nachdem, welche Voraussetzungen Du erfüllst, bist Du pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse, musst Dich freiwillig gesetzlich versichern oder wählst eine private Krankenversicherung.

Wie lange darf die Krankenkasse sich Zeit einen Antrag zu bearbeiten?

Laut Gesetz haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ( MDK ) ein, sind es fünf Wochen.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland?

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde in Deutschland durch das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Otto von Bismarck als Teil des deutschen sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems…

Was ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung?

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Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern ( § 27 SGB V).

Wie können Versicherte zwischen den Krankenkassen wählen?

Versicherte können nach § 173 SGB V wählen zwischen der örtlichen Ortskrankenkasse, einer örtlich zuständigen Ersatzkasse und einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn der Versicherte in einem entsprechenden Betrieb beschäftigt ist oder die Krankenkasse allgemein für alle Versicherten geöffnet ist.

Wie erfolgte die Versicherungspflicht bei der Krankenkasse?

Die Finanzierung erfolgte zu zwei Dritteln durch die Arbeiter und zu einem Drittel durch die Arbeitgeber. Zunächst bestand die Versicherungspflicht bei der Krankenkasse nur für diese Bevölkerungsgruppe mit meist geringem Einkommen. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte. Damit wurde die Mitgliederbasis ausgeweitet.