Was ist ein Kommunalpolitiker?

Kommunalpolitik umfasst die politische Arbeit in Gebietskörperschaften auf der kommunalen Ebene der Gemeinden und Städte. Hierzu zählen insbesondere alle Aspekte der sogenannten Selbstverwaltung. „das Recht einer Gemeinde, ihre Angelegenheiten im Rahmen der staatlichen Ordnung zu regeln.

Was versteht man unter Recht auf kommunale Selbstverwaltung?

Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) verankert, dessen für die Kommunen zentraler Satz (Abs. 2 Satz 1) lautet: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Was bedeutet gemeindliche Selbstverwaltung?

1 GG (gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie) gibt den Gemeinden die Zuständigkeit für alle Aufgaben, die im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln.

Was sind die Gemeinden?

Die Gemeinden sind besondere Organisationseinheiten des Staates. Sie sind mit bestimmten Rechten ausgestattet, die von der Verfassung geschützt sind. Wesentliches Element der Gemeinden ist der eigene Wirkungsbereich. Das heißt, dass die Gemeinden bestimmte Aufgaben selbstständig vollziehen. Selbstständig heißt frei von Weisungen.

LESEN:   Wer hat den Wasserturm erfunden?

Was sind die Grundsätze der Gemeinderatswahlen?

Die Grundsätze der Gemeinderatswahlen sind die gleichen, wie bei den Wahlen zum Nationalrat. Es besteht ein gleiches, unmittelbares, persönliches, freies und geheimes Wahlrecht. Wahlberechtigt sind auch Bürger der Europäischen Union, die einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Was sind die Organe der Gemeinden?

Organe der Gemeinden sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister. Der Gemeinderat wird von den Gemeindebürgern gewählt. Die Grundsätze der Gemeinderatswahlen sind die gleichen, wie bei den Wahlen zum Nationalrat. Es besteht ein gleiches, unmittelbares, persönliches, freies und geheimes Wahlrecht.

Was ist das Hauptelement der Gemeinden?

Wesentliches Element der Gemeinden ist der eigene Wirkungsbereich. Das heißt, dass die Gemeinden bestimmte Aufgaben selbstständig vollziehen. Selbstständig heißt frei von Weisungen. Der eigene Wirkungsbereich wird durch Gesetz den Gemeinden zugewiesen.