Was ist die steuerfreie Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber?

Die steuerfreie Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber sowie die Abziehbarkeit als Werbungskosten setzt voraus, dass die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte veranlasst sind.

Ist eine vergünstigte Mitarbeiterwohnung steuerfrei?

Stellt der Arbeitgeber eine vergünstigte Mitarbeiterwohnung, kann diese Zuwendung steuerfrei sein. Hierbei kommt es auf die ortsübliche Miete an. Sofern die zu leistende Mietzahlung wenigstens zwei Drittel der Vergleichsmiete und maximal 25 Euro pro Quadratmeter beträgt, ist die Zuwendung steuerfrei.

Was können die steuerpflichtigen Einnahmen abgesetzt werden?

Von den steuerpflichtigen Einnahmen können abgesetzt werden entweder die tatsächlichen Betriebsausgaben oder eine Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro pro Kind und Monat.

Welche Vergütungen sind steuerpflichtig?

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Die Vergütungen sind steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Herkunft der vereinnahmten Gelder (BMF-Schreiben vom 11.11.2016, BStBl. 2016 I S. 1236).

Welche Reisekosten sind steuerfrei mit der Lohnabrechnung erstattet?

Reisekosten, die steuerfrei mit der Lohnabrechnung erstattet werden können, liegen nur dann vor, wenn die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte veranlasst sind ( R 9.4 LStR ).

Wie erfolgt die Beurteilung der steuerlichen Reisekosten?

Entscheidend für die Beurteilung der steuerlichen Reisekosten ist die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegung durch den Arbeitgeber.

Welche auslandsbedienstete sind steuerpflichtig?

Jeder Auslandsbedienstete, der aus einer öffentlichen Kasse entlohnt wird, und seine Angehörigen unterliegen der deutschen Einkommensteuer und sind damit unbeschränkt steuerpflichtig. Als beschränkt steuerpflichtig gelten Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber Einkünfte aus Deutschland erzielen.

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