Wann gilt ein Verfahren als eröffnet?

Der Eröffnungsbeschluss im Strafverfahren ist in § 203 StPO geregelt. Demnach beschließt das Gericht, das Hauptverfahren zu eröffnen, wenn aus den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens hervorgeht, dass der Beschuldigte hinreichend verdächtig erscheint, eine Straftat begangen zu haben.

Was passiert in der Hauptverhandlung?

FAQ: Hauptverhandlung Im Rahmen der Hauptverhandlung soll eindeutig geklärt werden, ob der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat oder nicht. Am Ende der Hauptverhandlung erfolgt eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe oder ein Freispruch.

Wann Hauptverhandlung nach Anklageschrift?

Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur, wenn es der Staatsanwaltschaft zustimmt, dass eine Verurteilung des Beschuldigten sehr wahrscheinlich ist. Wenn es das Verfahren eröffnet, wird sodann ein Verhandlungstermin bestimmt und der Angeklagte sowie die Zeugen geladen. Erst dann beginnt das Hauptverfahren.

Was bedeutet der Erhalt einer Anklageschrift?

Aufgrund der Beweislage ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Gleichzeitig bedeutet der Erhalt einer Anklageschrift aber auch, dass die Staatsanwaltschaft (noch) nicht der Meinung ist, dass das Verfahren beispielsweise gegen eine Geldzahlung eingestellt werden kann.

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Wie wird die Anklageschrift zugestellt?

Es wird den Angeschuldigten die Anklage zustellen und sie auffordern, sich binnen einer kurzen Frist zu äußern, falls Einwendungen erhoben werden sollen. Nach Zustellung der Anklageschrift kann noch vorgetragen werden. Die Anklageschrift wird mit einer Fristsetzung für eine eventuelle Äußerung zugestellt.

Ist es ratsam eine Anklageschrift zu erhalten?

Sollten Sie eine Anklageschrift erhalten haben, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu betrauen. Der Ausgang Ihrer Strafsache ist grundlegend davon abhängig, ob und wie sich für Ihre Rechte vor Gericht eingesetzt wird.

Ist die Anklageschrift oder der Bußgeldbescheid eingestellt?

Auch in derartigen Fällen wurden die Verfahren oftmals eingestellt. Wenn Sie also das Gefühl haben, die Anklageschrift, der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid, der Ihnen ins Haus flattert, ist nicht hinreichend bestimmt, fragen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der sich mit dieser Problematik auskennt, ob dagegen etwas zu machen ist.