Welches Gesetz ist für Personen unter 18 Jahren zuständig?

Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren.

Wann ist jemand bedingt strafmündig?

Ab dem 14. und bis zum 18. Geburtstag gilt man nach dem Gesetz als Jugendlicher und ist bedingt strafmündig. In diesem Stadium ist man weder pauschal schuldunfähig noch pauschal schuldfähig.

Wer zählt zu den Kindern und Jugendlichen?

Minderjährige sind Personen unter 18 Jahren. Kinder gelten als minderjährige Personen. Jugendliche sind allgemein Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Personen zwischen 15 und 17 Jahren werden als Kinder oder Jugendliche definiert.

Wie lange dürfen Jugendliche in der Kinderbetreuung tätig sein?

Denn laut diesem sind 13-Jährige noch Kinder! Daher dürfen diese laut § 5 Absatz 3 Jugendarbeitsschutzgesetz nur zwischen 8 und 18 Uhr und maximal zwei Stunden täglich in der Kinderbetreuung tätig sein. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen die Babysittertätigkeit bis 20 Uhr übernehmen.

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Ist die Tochter oder der Sohn der Nachbarn in der Kinderbetreuung tätig?

Wer die Tochter oder den Sohn der Nachbarn für die Beaufsichtigung der Kinder um Hilfe bittet, sollte darauf achten, dass diese mindestens 13 Jahre alt ist. Erst dann darf man in der Kinderbetreuung tätig sein. Paragraph 5 Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) regelt dies.

Was gilt für jugendliche Straftäter?

Das Gesetz behandelt jugendliche Straftäter_innen nicht gleich wie Erwachsene. Deshalb gilt für minderjährige Jugendliche das Jugendstrafrecht. Straftaten sind z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Raub oder der Besitz von Drogen. Ab dem 18.

Was sind die Straftaten für junge Erwachsene?

Straftaten sind z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Raub oder der Besitz von Drogen. Ab dem 18. Geburtstag gilt das Strafrecht für Erwachsene. Dazu gibt es eine Ausnahme: Für junge Erwachsene bis zum 21.