Wie viel zahle ich als freiwillig Versicherter?

Für hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt je nach Krankengeldanspruch ein Mindestbeitrag von 153,53 bis 160,11 Euro (Stand 2021). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Wird die Krankenversicherung von der Lohnsteuer berechnet?

Da der allgemeine Beitragssatz bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld mit absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 \% gekürzt. Die Kürzung erfolgt nur dann, wenn im Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen.

Wie greift die freiwillige Krankenversicherung an?

Die freiwillige Krankenversicherung greift vor allem dann, wenn entweder eine vorher bestehende Versicherung in der Krankenkasse endet oder für Personen, denen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden soll, weil sie durch eine Versicherungspflicht oder durch eine andere Versicherung nicht erfasst werden.

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Welche Aufwendungen sind in der Krankenversicherung abzugsfähig?

Diese sind in der Anlage „Kind“ der Steuererklärung zu erfassen. Die Aufwendungen für die beschriebene Basisversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind uneingeschränkt abzugsfähig.

Was werden bei der freiwilligen Krankenversicherung gezählt?

Im Unterschied zur Pflichtversicherung in der GKV werden bei der freiwillige Krankenversicherung nicht nur das Arbeitsentgelt als Einkommen gezählt, sondern generell alle Einnahmen bis zur Beitrags­bemessungs­grenze.

Wie wird die freiwillige Krankenversicherung fortgesetzt?

Handeln sie nicht, wird zunächst die Versicherungszeit als freiwillige Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse fortgesetzt. Ein Wechsel in die PKV ist dennoch jederzeit möglich. Die freiwillige Krankenversicherung endet durch die schriftliche Kündigung, den Abschluss einer Pflichtversicherung, den Beginn der Familienversicherung oder den Tod.