Auf welchem Papier muss ein Arbeitszeugnis gedruckt werden?

Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier (Firmenbogen) ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber Geschäftspapier besitzt und dieses im Geschäftsverkehr verwendet. Dabei darf das Anschriftenfeld nicht ausgefüllt sein. Das Zeugnis ist vom Arbeitgeber oder seinem Vertreter im Original zu unterzeichnen.

Was nicht im Arbeitszeugnis stehen sollte?

Ihr Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Stets“, „immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.

Was bedeutet das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein?

Ein Zeugnis ist wohlwollend zu formulieren. Wohlwollend bedeutet in diesem Zusammenhang zunächst, dass das Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten darf. Zeugnisse müssen hinreichend klar abgefasst sein, es dürfen keine widersprüchlichen oder doppelbödigen Aussagen getroffen werden.

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Welche Formvorschriften gelten für Arbeitszeugnisse?

Das Arbeitszeugnis muss immer schriftlich erteilt werden. Das Arbeitszeugnis darf nicht in elektronischer Form (etwa nur als pdf-Datei, E-Mail oder Fax) erteilt werden (§ 109 Abs. 3 GewO). Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein.

Welche Tätigkeiten müssen im Arbeitszeugnis stehen?

Die Aufgabenbeschreibung benennt in stichwortartiger, übersichtlicher Form (Aufzählung) alle wesentlichen Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben. Stolze Zeugnisse empfiehlt, in Ihrem Arbeitszeugnis die Schwerpunkt-Tätigkeiten lediglich stichpunktartig, abstrahierend und übergreifend darzustellen.

Wie muss ein Zeugnis erteilt werden?

Zunächst muss ein Zeugnis immer in schriftlicher Form erteilt werden. Eine ausschließlich elektronische Form ist nicht zulässig, laut Gewerbeordnung § 103. Neben dem Firmennamen sollte auch die firmeneigene Adresse genannt werden. Wichtig! Ihr Zeugnis muss vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten eigenhändig unterschrieben werden.

Ist das Zeugnis schriftlich zu erteilen?

Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nach der Verkehrssitte ist es üblich, dass das Arbeitszeugnis maschinenschriftlich bzw. per PC erstellt wird. Ein unsauber geschriebenes Zeugnis (Flecken, Durchstreichung, Radierung usw.) kann vom Arbeitnehmer zurückgewiesen werden.

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Wie sollte ein Zeugnis formuliert werden?

Die Fähigkeiten, Leistungen und das Engagement sollten so objektiv wie möglich seitens des Arbeitgebers formuliert werden. Generell gilt: Ein Zeugnis sollte wohlwollend und wahrheitsgemäß ausgestaltet sein. Dabei ist unter anderem auf die sogenannte Zeugnissprache zu achten, die mittlerweile eine ganz eigene Semantik bereitstellt.

Wie darf das Zeugnis unterzeichnet werden?

Das Zeugnis ist vom Arbeitgeber oder seinem Vertreter im Original zu unterzeichnen. Dabei darf die Unterschrift nicht „verstellt“ sein, sie muss so aussehen, wie alle anderen Unterschriften des Unterzeichnenden, damit aus dieser selbst erkennbar ist, wer das Zeugnis unterschrieben hat.