Auf welcher Grundlage wird eine Risikobeurteilung vorgenommen?

Demnach fordern insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Durchführung einer „Gefährdungsbeurteilung“. Dabei werden alle Gefahren betrachtet, die in einer Arbeitsstätte von den verwendeten Arbeitsmitteln ausgehen können.

Wer erstellt eine Risikobewertung?

Hersteller ist verantwortlich für Risikobeurteilung Die Erstellung der Risikobeurteilung kann grundsätzlich jede:r vornehmen, die oder der die notwendige Fach- und Sachkompetenz hat.

Wie geht es mit der Risikobeurteilung?

Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass Hersteller von Maschinen die Risikobeurteilung durchführen müssen, bevor sie sie auf den Markt bringen. Beginnen Sie so früh wie möglich mit Ihrer Risikobeurteilung – bestenfalls bereits in der Entwicklungs- und Konstruktionsphase.

Wie funktioniert eine Risikoanalyse?

Um Schaden und Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander multiplizieren zu können, müssen wir sie in Werte „umwandeln“ bzw. klassifizieren. Eine Risikoanalyse muss einem systematischen Aufbau folgen. Die Ergebnisse müssen reproduzierbar sein.

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Wie unterscheiden sich die Risikokriterien innerhalb eines Unternehmens?

Selbst innerhalb eines Unternehmens können sich die Risikokriterien unterscheiden. Natürlich können Sie anstatt mit Schadensklassen zu arbeiten auch direkt mit finanziellen Werten arbeiten. Das heißt, Sie beziffern jeden potentiellen Schaden mit einer Summe X in Euro. Das macht es natürlich für unsere mathematische Formel einfach.

Wie können sie die Ziele der Risikominderung erreichen?

Gelten die Ziele der Risikominderung als erreicht, müssen Sie alle ermittelten Risiken inklusive der getroffenen Schutzmaßnahmen in Ihrer Technischen Dokumentation festhalten. Denn nur mit der Risikobeurteilung können Sie auch die EG oder EU Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung ausstellen.