Auf welches Konto buche ich Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld stellt mithin nur einen durchlaufenden Posten für den Arbeitgeber dar. Überweist die Arbeitsagentur den Betrag, erfolgt die Buchung auf das Konto „Bank“ 1200 (SKR 03) bzw. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Sonstige Vermögensgegenstände“ 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04).

Auf welches Konto buche ich Kassendifferenzen?

Kassenfehlbeträge und -mehrbeträge: So gehen Sie richtig vor Ergibt die Kassendifferenz einen Fehlbetrag, buchen Sie diesen auf das Konto „Sonstige Aufwendungen, unregelmäßig“ 2309 (SKR 03) bzw. 6969 (SKR 04).

Wie verbucht man Schadensersatz?

Schadensersatzzahlungen durch den Schädiger oder dessen Versicherung bucht der Unternehmer auf das Konto „Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen“ 2742 (SKR 03) bzw. 4970 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Bank“ 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

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Auf welches Konto buche ich die überbrückungshilfe?

Da es sich bei den Zahlungen um sonstige Erträge handelt, die unregelmäßige Erträge (aufgrund der außergewöhnlichen Situation der Coronakrise) darstellen, sind diese Erträge auf das Konto „Sonstige Erträge unregelmäßig“ (2709/4839 SKR 03/04) zu buchen.

Wie wird das Kurzarbeitergeld gebucht?

Das Kurzarbeitergeld wird als durchlaufender Posten gebucht und der Arbeitgeberanteil zur Sozi- alversicherung des Kurzarbeitergelds über die Konten 8915 Sonstige Erträge, betriebliche und regelmäßige (produktive Mitarbeiter) oder 8918 Sonstige Erträge, betriebliche und regelmäßige (unproduktive Mitarbeiter).

Wie Verbuche ich kurzarbeitsentschädigung?

Für die Verbuchung der Kurzarbeit empfehlen wir zwei (neue) Konten. Zum Beispiel ein Aktiv-Konto 1180 ‚Guthaben Kurzarbeitsentschädigung (KAE)‘ und ein Aufwandkonto 5205 ‚Lohnabzug KAE‘. Die KAE fordern Sie bei der ALV zurück. Zudem sind die KAE voll Sozialleistungspflichtig.

Auf welches Konto buche ich Erstattung Quarantäne?

Ab dieser Version wird auf Kanzleiebene das Ertragskonto für die Erstattung Kug / Quarantäne mit dem Aufwandskonto 4155 (SKR03) bzw. 6075 (SKR04) „Zuschüsse Agenturen für Arbeit“ vorbelegt.

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