Bin ich als Ehefrau Erbberechtigt?

Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Partner nach gesetzlicher Erbfolge zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses. Bist Du verheiratet, hast jedoch keinen Ehevertrag, erhöht sich der Erbteil Deines Partners auf die Hälfte. Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses.

Wie kommt der Erbe ins Grundbuch?

Das Eigentum an einer Immobilie fällt im Erbfall ganz automatisch den Erben zu – ohne dass eine Erbschaftsannahme erklärt oder ein Erbschein beantragt wird. Das bedeutet, dass das Grundbuch mit dem Versterben des Eigentümers falsch wird. Es muss daher berichtigt werden.

Wie kommt Erbe ins Grundbuch?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erben, müssen Sie als neuer Eigentümer das Grundbuch berichtigen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Um Ihre Rechtsnachfolge nachzuweisen, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht.

Wie wird die Erbfolge bei ihrem Tod aussehen?

Bei Ihrem Tod wird die Erbfolge genauso sein wie bei Ihrem Mann. Die Hälfte wird Ihr Witwer erben und die andere Hälfte die Kinder Ihres Bruders. Wenn Sie Ihren Mann überleben, erben die Kinder alles. Auch das muss nicht sein. Sie sind vollständig frei in der Entscheidung, wen Sie zum Erben einsetzen.

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Was erhält die Ehefrau als gesetzlichen Erbteil?

Die Ehefrau erhält als gesetzlichen Erbteil die Hälfte zuzüglich pauschaliertem Zugewinnausgleich von einem Viertel. Die Großeltern würden eigentlich ein Viertel erhalten, nämlich ein Achtel für die Großmutter und ein Achtel für den Großvater.

Was muss der Beschenkte und erbende über die Freibeträge zahlen?

Grund­sätzlich muss der Beschenkte und Erbende über gewissen Frei­beträgen Schenkung- oder Erbschaft­steuer zahlen. Beachten Sie, dass es die Frei­beträge bei der Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue gibt.

Was schließt ein Kind von der Erbfolge aus?

Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebendes Kind schließt alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (also die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus.