Bin ich als Mieter verpflichtet Schnee zu räumen?
„Mieter sind nur zum Räum- und Streudienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Mietvertrag ergibt. Im Mietvertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Mietvertrag muss beispielsweise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen.
Wer ist verpflichtet Schnee zu räumen?
Wer ist fürs Schneeräumen verantwortlich? Eigentlich müssen die Kommunen öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreien. Das geht sogar noch weiter: Hauseigentümer und Vermieter können ihrerseits die Pflicht, vor dem Haus Schnee zu räumen und die Gehsteige zu streuen, auf ihre Mieter abwälzen.
Kann der Vermieter die Geräte für die Schneeräumung bereitstellen?
Der Vermieter muss dem Mieter die Geräte für die Schneeräumung bereitstellen. Er kann ihn nicht etwa vertraglich dazu verpflichten, Schneeschieber und Besen auf eigene Kosten anzuschaffen. Kommt der Mieter der Verpflichtung für den Winterdienst nicht nach, kann der Vermieter ihn abmahnen.
Warum beauftragt der Vermieter einen externen Dienstleister mit dem Schneeräumen?
Beauftragt der Vermieter stattdessen einen externen Dienstleister mit dem Schneeräumen, ist der Mieter fein raus – zumindest, was die körperliche Ertüchtigung betrifft. Dafür kann der Vermieter aber die anfallenden Kosten über die Betriebskosten abrechnen und dem Mieter in Rechnung stellen.
Ist der Mieter in der Pflicht?
Generell ist der Mieter in der Pflicht, wenn der Eigentümer diese Aufgabe auf ihn überträgt. Allerdings muss er nicht alle Arbeiten, die die Sicherheit im Winter betreffen, übernehmen. Schippen, streuen, räumen: Überträgt der Eigentümer das Schneeräumen auf den Mieter, muss dieser für sichere Wege sorgen.
Kann der Vermieter den Winterdienst abmahnen?
Kommt der Mieter der Verpflichtung für den Winterdienst nicht nach, kann der Vermieter ihn abmahnen. Er sollte darauf hinweisen, dass er ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragen werde, deren Kosten der Mieter dann zu tragen habe. Dabei gilt aber das Gebot der Wirtschaftlichkeit.