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Bis wann ist das insolvenzgesetz ausgesetzt?
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht galt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Inzwischen wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert. Damit werden die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abgefedert.
Wird insolvenzantragspflicht verlängert?
Andererseits ist die seit dem 1.2.2021 geltende Verlängerung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) am 30.4.2021 ausgelaufen. Das bedeutet, Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Unternehmen müssen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wieder ohne Verzögerung einen Insolvenzantrag stellen.
Was ist der Begriff Insolvenz?
Der Begriff Insolvenz leitet sich von dem lateinischen Wort solvere (dt. „zahlen“) ab. Er bezeichnet den Zustand eines Unternehmens oder einer Privatperson, ausstehende Zahlungen nicht mehr begleichen zu können, weil die Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden können.
Was ist eine Stundung in einem Insolvenzverfahren?
In der Regel sind diese nur ein Bruchteil der Gesamtschulden und nichts tun wird unangenehmer und oft auch teurer. Insolvenz = Die Stundung der Verfahrenskosten, Umfang und Dauer der Stundung. Für die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) des Insolvenzverfahrens, kann eine Stundung beantragt werden.
Wie läuft das Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.
Welche Beteiligte sind im Insolvenzverfahren beteiligt?
Im Falle einer Insolvenz gibt es verschiedene Beteiligte mit verschiedenen Rollen und Aufgaben, sowie auch Pflichten. Zu den Beteiligten im Insolvenzverfahren gehören das Insolvenzgericht, der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und natürlich der Schuldner.