Bis wann können Anträge für die NRW überbrückungshilfe Plus gestellt werden?

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert).

Was kann man alles für die Erstausstattung beantragen?

Dazu zählen vor allem Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd (bzw. Kochplatte), Töpfe und Pfannen, Geschirr und Besteck. Darüber hinaus zählen zur Erstausstattung ein Bett, Bettwäsche, Waschmaschine, Bügeleisen und Bügelbrett, Lampen sowie ein Staubsauger. Außerdem können Sie Tische, Stühle und Schränke beantragen.

Wann steht mir die Erstausstattung zu?

Einen Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung haben Sie als Hartz-IV-Empfänger gemäß § 24 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie beziehen Hartz IV. Sie sind mindestens 25 Jahre alt. Sie ziehen in Ihre erste eigene Wohnung.

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Wie hoch ist die Erstausstattung für Wohnung?

Höhe der Beihilfe zur Erstausstattung einer Wohnung In den meisten Fällen kann man aber von einem Betrag um die 1.000 Euro für einen 1-Personen-Haushalt ausgehen, der für die Erstausstattung der Wohnung vom Jobcenter übernommen wird.

Wem steht die Erstausstattung zu?

Geld vom Staat Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe beantragen. Jobcenter oder Sozialamt zahlen werdenden Müttern dann nach der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf und die Erstausstattung für Schwangerschaft und Baby.

Kann die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernehmen?

Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt, das nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist. In diesem Fall muss eine ausführliche Begründung der ärztlichen Verordnung erfolgen.

Wie bewilligt die Krankenkasse das Hilfsmittel?

Die Krankenkasse bewilligt das Hilfsmittel und teilt dies dem Sanitätshaus oder dem Leistungserbringer der Krankenkasse mit. Das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel gebrauchsfertig an den Versicherten und lässt es den Versicherten ausprobieren bzw. weist in die Nutzung ein.

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Ist das Hilfsmittel für die Arbeit zuständig?

Benötigt man ein Hilfsmittel für die Arbeit, ist meist die Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder das Integrationsamt zuständig, nicht die Krankenkasse. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt, das nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist.