Inhaltsverzeichnis
Bis wann muss ich meine Haftpflichtversicherung kündigen?
Eine private Haftpflichtversicherung können Kunden in der Regel drei Monate vor dem Ende des Vertrages kündigen. Die meisten Verträge laufen nur über ein Jahr. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr.
Wie kündige ich meine private Haftpflichtversicherung?
Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dabei ist es ratsam, das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Hierbei muss die Versicherung den Eingang Ihres Schreibens quittieren und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung darüber.
Was schützt eine Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung schützt viel – aber natürlich nicht alles. Die Daumenregel lautet: Sobald eine fremde Person geschädigt wird, sind Sie abgesichert. Verletzen Sie sich selbst bei einem Unfall, greift die Police nicht. Für solche Fälle benötigen Sie eine Unfallversicherung.
Ist die private Haftpflichtversicherung unbegrenzt?
Bei HDI gilt Ihre private Haftpflichtversicherung innerhalb der EU sogar unbegrenzt und in anderen Ländern für bis zu fünf Jahre. Was ist durch eine private Haftpflicht nicht versichert? Eine Haftpflichtversicherung schützt viel – aber natürlich nicht alles.
Wer sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen?
In einem Punkt sind sich Versicherungsvertreter und Verbraucherschützer einig: Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Denn es kann schneller passieren, als Sie denken, dass Sie Sach-, Vermögens- oder im schlimmsten Fall Personenschäden verursachen und die finanziellen Folgen dafür tragen müssen.
Wie wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab?
Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“