Bis wann muss Kaution überwiesen werden?

Die Mietkaution muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.

Was sichert die Mietkaution ab?

Die Mietkaution sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ab. Auch Mietrückstände können nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Mietkaution beglichen werden. Unter Umständen darf der Vermieter aber nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen rechtlich geregelten Anteil.

Wie kann eine Kaution einbehalten werden?

Laut Mietrecht kann die Kaution unter Umständen einbehalten werden. Beim Abschluss eines Mietvertrages ist die Zahlung einer Kaution in der Regel üblich. Dass die Höhe nicht unbegrenzt festlegbar ist und dass Vermieter das Geld zinsbringend anlegen müssen, wissen die meisten Mieter.

Was ist die Grundvoraussetzung für die Einbehaltung der Kaution?

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Eine Grundvoraussetzung für die Einbehaltung ist zunächst, dass die Kaution vertraglich vereinbart wurde. Erfolgte die Zahlung ohne eine solche, kann das bedeuten, dass Vermieter die unrechtmäßig gezahlte Mietkaution nicht einbehalten dürfen. Verursachen Mieter Schäden, kann der Einbehalt der Kaution gerechtfertigt sein.

Wie lange kann die Kaution zurückgehalten werden?

In der Regel kann die Kaution bis zur Fälligkeit zurückgehalten und dann mit der entstandenen Summe verrechnet bzw. aufgerechnet werden. So ist es durchaus möglich, dass Vermieter die Kaution für die Nebenkosten einbehalten, bis die Abrechnung vorliegt. Das ist bis zu zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum möglich.

Wie lange dauert die Rückzahlung der Kaution?

Für den Zeitpunkt der Rückzahlung gibt es leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen. Sie hängt immer vom konkreten Fall ab. In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate. Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten.

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