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Für was bekommt man Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige oder gute Freunde ihre häusliche Grundpflege oder Betreuung sicherstellen und sich um den Haushalt kümmern. Das volle Pflegegeld erhalten sie, wenn allein ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten sie zu Hause umsorgen.
Wie hoch ist das Pflegegeld ab 2020?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI – für 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022
Pflege- stufe | Pflege- grad | 2020 |
---|---|---|
Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegestufe III | Pflegegrad 4 | 728 € |
Härtefall | Pflegegrad 5 | 901 € |
Wie wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergegeben?
Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausbezahlt. Ein pflegebedürftiger Mensch ist nicht verpflichtet, das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterzugeben. Es liegt in seinem eigenen Ermessen, was er mit dem Geld macht, wen er damit bezahlt und in welcher Höhe.
Was ist Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld?
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen.
Ist das Pflegegeld eine Leistung der Pflegeversicherung?
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und zählt nicht als Einkommen des Versicherten. Es wird somit nicht angerechnet.
Wie viel Pflegegeld erhält eine pflegebedürftige Person im Pflegegrad 2?
Eine Pflegebedürftige Person, der der Pflegegrad 2 zugeteilt wurde, erhält ein Pflegegeld von 316 Euro im Monat für ihre Pflege. Dadurch erhält die pflegebedürftige Person für die häusliche Pflege durch einen pflegenden Angehörigen oder Bekannten 193 Euro im Monat mehr als Menschen, die vor 2017 noch in die Pflegestufe 2 eingestuft wurden.