Für was kann man den Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich.

Ist Bausparvertrag zweckgebunden?

Wer Geld auf einem Bausparvertrag anspart, kann dieses Guthaben grundsätzlich verwenden, wofür er möchte, solange er keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch nehmen will. Mit einem Bausparvertrag können die günstigen Darlehenszinsen von der ersten bis zur letzten Rate festgeschrieben werden.

Was kann man mit einem Bausparvertrag kaufen?

Neben der Finanzierung der Immobilie können Sie auch die Kaufnebenkosten mit Ihrem Bausparvertrag finanzieren: Maklerkosten, Gebühren für Notar und Grundbuch, Erschließungskosten oder ein Gutachten. Auch die Erst-Anlage des Gartens gehört dazu.

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Kann ein Darlehen unentgeltlich vergeben werden?

Ein Darlehen kann unentgeltlich vergeben werden: Es muss lediglich der geliehene Betrag zurückgezahlt werden, zusätzliche Kosten gibt es nicht. Zusätzlich zu dem Darlehen für Immobilienkäufe gib es auch noch das Privatdarlehen und einige andere. Nachfolgend erklären wir Ihnen die wichtigsten Darlehensarten:

Wie spricht man von einem Darlehen?

Dabei spricht man gerne von einem Kredit oder auch von einem Darlehen, welche von Kreditinstituten (Banken und Bausparkassen in Österreich) oder Leasinggesellschaften vergeben werden. Das Darlehen ist aber nur eine Unterform des Kredites. Die dazugehörigen Vereinbarungen werden in einem Kredit- oder Darlehensvertrag festgehalten.

Was ist das Entgelt für ein Darlehen?

Als Entgelt für das Darlehen werden nicht wie üblich Zinsen vereinbart, sondern ein bestimmter Anteil am Gewinn oder am Umsatz eines Unternehmens. Bei dieser Form des Darlehens liegt der Schwerpunkt in erster Linie auf der Gewinnbeteiligung, wobei jedoch trotzdem Zinsen vereinbart werden können.

Wie kann ein Darlehensvertrag frei gestaltet werden?

Ein Darlehensvertrag kann äußerst frei gestaltet werden, denn es gibt keine konkreten Vorgaben, die einen Darlehensvertrag rechtssicher machen. Trotzdem gilt es einiges zu beachten: Einerseits müssen im Vertrag sowohl Name als auch Anschrift des Darlehensgebers und -nehmers angegeben sein.

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