Für was steht eine Versicherung?
Versicherung steht für: Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv. Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat.
Welche Artikel hat Versicherung?
Das grammatikalische Geschlecht (Genus) von Versicherung ist feminin Der Artikel im Nominativ ist deswegen die. Deutsche sagen also: die Versicherung.
Warum versichern wir uns?
Versichern steht für Sicherheit – Ihre finanzielle Sicherheit bei Schicksalsschlägen, Unfällen oder Krankheit, bei Schäden durch Naturkatastrophen oder Diebstahl, zur Wahrung Ihrer Rechtsansprüche… Wer vorsorgt, überträgt finanzielle Risiken auf den Versicherer.
Was ist eine Versicherung?
Versicherung steht für: Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv. Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat. Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht.
Wer ist der Versicherer in einem Versicherungsvertrag?
Der Versicherer ist die Partei, die aufgrund dieses Vertrages den Versicherungsschutz gewährt. Im Gegensatz dazu ist derjenige, der die Versicherung abschließt, derjenige, der die Versicherung nimmt, der Versicherungsnehmer. In einem Versicherungsvertrag können durchaus verschiedene Parteien als Versicherer wirken, dies nennt man Mitversicherung.
Warum gibt es einen Gesetzestext für den Begriff Versicherung?
Es existiert kein Gesetzestext, der den Begriff Versicherer beziehungsweise Versicherung definiert. Jedoch gibt es in der Zwischenzeit im Richterrecht etliche Kriterien, die ein Versicherungsgeschäft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen beschreiben.
Welche Kriterien gibt es für den Begriff Versicherung?
Es existiert kein Gesetzestext, der den Begriff Versicherer beziehungsweise Versicherung definiert. Jedoch gibt es in der Zwischenzeit im Richterrecht etliche Kriterien, die ein Versicherungsgeschäft nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen beschreiben: