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Für welche Gebäude gilt die GEG?
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.
Wen betrifft das GEG?
Für wen gilt das GEG? Grundsätzlich gilt das neue Gesetz für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Dazu zählen ebenfalls alle Anlagen und Einrichtungen, die dafür notwendig sind. Neben Heizungs- und Kühltechnik betrifft das auch Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie die Warmwasserversorgung.
Warum GEG?
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (§ 1 Abs. 1). Der öffentlichen Hand soll dabei eine Vorbildfunktion zukommen (§ 4).
Welche Gesetze und Verordnungen führen zusammen?
Zum einen führt es die nebeneinander bestehenden Gesetze und Verordnungen zusammen: Das GEG ersetzt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Was ist das Gesetz für die Energieeffizienz von Gebäuden?
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75).
Was löst das neue Gebäudeenergiegesetz ab?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und führt sie mit den bisherigen Gesetzen Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Was ist „Wohngebäude“?
„Wohngebäude“ ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlicher Einrichtungen.