Für welche Mitarbeiter gilt Kündigungsschutz?

Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz? Unter besonderem Schutz stehen u.a. folgende Arbeitnehmer:innen: werdende Mütter sowie Mütter und Väter, die einen Karenzurlaub oder eine Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt in Anspruch nehmen (Elternteilzeit)

Hat man mit 58 Jahren Kündigungsschutz?

Ist man ab 55 oder 58 unkündbar? Auch als älterer Arbeitnehmer ab 50 sind Sie grundsätzlich nicht unkündbar. Sie werden zwar besser vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt; ganz ausgeschlossen ist die Entlassung aber nicht. Ausnahmsweise kann Ihr Tarifvertrag aber weitergehende Regelungen enthalten.

Was ist die Kündigungsfrist der Arbeitnehmerkündigung?

Definition – Arbeitgeberkündigung – Arbeitnehmerkündigung. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem beabsichtigten Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) liegen muss.

Welche Kündigungsfristen ergeben sich für Angestellte?

Die Kündigungsfristen für Angestellte ergeben sich aus den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt. Kündigung durch den Arbeitgeber Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.

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Was ist der Kündigungstermin?

Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll – also der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Kündigung (mündlich ausgesprochen oder schrift­lich zugegangen) und dem Kündigungstermin.

Ist das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist aufrecht?

Während der Kündigungsfrist ist das Arbeitsverhältnis aufrecht und es trifft den Arbeitnehmer weiterhin die Arbeitspflicht und den Arbeitgeber die Entgeltpflicht. Vorsicht! Wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber gelöst, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung.