Für welche Sozialversicherung leistet der Arbeitnehmer keine Beiträge?

Für die Berechnung müssen Sie das Arbeitsentgelt, also Lohn oder Gehalt, nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ansetzen. Für Entgelt, das darüber liegt, brauchen Sie und Ihr Arbeitnehmer keine Beiträge zu zahlen. Diese Grenze gibt es für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge aufgeteilt?

Ab Januar 2022 betragen die Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,4 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Weitere Beitragssätze finden Sie im Artikel.

Wie haftet der Arbeitgeber für die Sozialversicherung?

Der Arbeitgeber haftet nicht nur für die richtige Berechnung, sondern auch für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung (§ 28e SGB IV). Denn bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist allein der Arbeitgeber gegenüber den Einzugsstellen Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, also der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile.

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Was sind die Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Daneben gibt es Beiträge zur Absicherung der Arbeitnehmer bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers. In den beiden nachfolgenden Tabellen finden Sie alle Sozialversicherungsbeiträge sowie deren Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelistet.

Wie kann ich Sozialversicherungsbeiträge leisten?

Aus diesem Grund ist auch jeder Arbeitnehmer und Selbstständige dazu verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Für Arbeitnehmer wird die Leistung der Sozialversicherungsbeiträge bereits durch den Dienstgeber im Rahmen der Lohnverrechnung durchgeführt.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Höhe der Beiträge ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen. Die maximale Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge liegt bei 5.220 Euro pro Monat. Folgende Versicherungsträger und Krankenkassen sind in der Sozialversicherung enthalten: