Für wen gilt das E-Commerce-Gesetz?

Alle Anbieter von Diensten im Internet (dazu gehören insbesondere der Online-Vertrieb von Waren, der Online-Vertrieb von Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten, SMS-Dienste, WAP-Dienste sowie UMTS-Dienste, die über Mobiltelefon bereitgestellt und …

Welche Informationspflichten schreibt das Mediengesetz vor?

Anzugeben sind grundsätzlich Informationen über die Beteiligungsverhältnisse, über Mehrfachbeteiligungen und eine Erklärung über die grundlegende Richtung (Blattlinie) der Website.

Wo gibt es für E-Commerce in Österreich gesetzliche Regelungen?

Bestimmungen für E-Commerce und Webshops. Die Verbraucherrechte-RL wurde in Österreich vor allem in Form des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes FAGG umgesetzt. Einige Bestimmungen wurden direkt in das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) aufgenommen.

Was regelt das ECG?

Es behandelt die Zulassung von Diensteanbietern, deren Informationspflichten, den Abschluss von Verträgen, die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr.

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Welchen Informationspflichten müssen Anbietern von Diensten im Internet nachkommen?

Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes im Webauftritt

  • Name des Unternehmers oder Firma und Rechtsform des Unternehmens, bei natürlichen Personen zusätzlich Familienname und mindestens ein Vorname.
  • Geschäftsanschrift (Firmensitz, Niederlassungsanschrift)
  • Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse.

Welche Informationen müssen auf einer kleinen Website veröffentlicht werden?

Die kleine Offenlegungspflicht trifft den Medieninhaber….Auf einer kleinen Website sind folgende Offenlegungsangaben zu machen:

  • Name oder Firma des Medieninhabers.
  • Wohnort oder Sitz des Medieninhabers.
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers.

Was ist der Unterschied zwischen kleinen und großen Websites?

Große Websites liegen vor wenn der Inhalt einer Seite über das eigene Unternehmen und seine Produkte hinausgeht und die Meinungsbildung einzelner Personen beeinflusst werden kann. Auf kleinen Websites ist lediglich der Name/die Firma des Medieninhabers anzugeben, dessen Unternehmensgegenstand sowie sein Wohnort bzw.

Was ist das E-Commerce-Gesetz?

E-Commerce-Gesetz (ECG) Fundstelle. Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden (E-Commerce-Gesetz – ECG) StF: BGBl. I Nr. 152/2001 (NR: GP XXI RV 817 AB 853 S. 83. BR: AB 6499 S. 682.) [CELEX-Nr.: 300L0031]

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Wann ging das E-Commerce-Gesetz in die Begutachtung?

Juni 2001 ging der Entwurfeines E-Commerce-Gesetzes (340 KB) in die Begutachtung. Das E-Commerce-Gesetz hat die E-C-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt, ist aber, etwa bei der Regelung der Linkhaftung, darüber hinausgegangen.

Was leitet sich vom Begriff „E-Commerce“ ab?

Definition: E-Commerce Der Begriff „E-Commerce“ – oder auch „eCommerce“ – leitet sich von der englischen Bezeichnung „Electronic Commerce“ ab und bedeutet auf Deutsch „elektronischer Handel“.

Wie hat das E-Commerce-Gesetz die Linkhaftung umgesetzt?

Das E-Commerce-Gesetz hat die E-C-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt, ist aber, etwa bei der Regelung der Linkhaftung, darüber hinausgegangen. In die Regierungsvorlage (280 KB) sind noch zahlreiche Änderungen eingeflossen; so ist die Linkhaftung jetzt leicht abweichend in § 17…