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Für wen gilt die Masernimpfpflicht?
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Ist die zweite Masernimpfung Pflicht?
Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.
Wer sollte sich nicht impfen lassen?
Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann. Wie bei anderen Impfungen auch, sollten Sie nicht akut schwer krank sein, beispielsweise kein Fieber über 38,5°C haben.
Wann zweite Impfung Masern?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die 1. MMR-Impfung im Alter von 11-14 Monaten und die 2. MMR-Impfung im 2. Lebensjahr im Alter von 15-23 Monaten durchführen zu lassen.
Welche Kinderfreibeträge gibt es für jedes Kind?
Neben dem Kinderfreibetragfreibetrag gibt es für jedes Kind noch einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (Erziehungsfreibetrag). Die Voraussetzungen für die Freibeträge sind die gleichen wie beim Kindergeld. Für jedes Kind gibt es die vollen Freibeträge nur einmal.
Wie teilen sich die Kinderfreibeträge?
Eltern teilen sich die Freibeträge (Halbteilungsprinzip). Nach § 32 Abs. 6 Satz 6 bis 11 Einkommensteuergesetz kann der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Dies ist auch dann möglich, wenn ein Elternteil mangels Leistungsfähigkeit dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.
Was ist das Recht der Kinder?
Hier wird das Recht der Kinder beschrieben, bei allen Angelegenheiten, die sie angehen, durch einen Vertreter gehört zu werden. Entsprechend der Reife des Kindes, auch seines Alters, soll das Kind angemessen mit seiner Meinung am Entscheidungsprozess beteiligt sein.
Wie kann der Kinderfreibetrag übertragen werden?
Nach § 32 Abs. 6 Satz 6 bis 11 Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Dies ist auch dann möglich, wenn ein Elternteil mangels Leistungsfähigkeit dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist.