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Hat der Bauherr den Mangel im Bauunternehmen gemeldet?
Im Streitfall: Beweisverfahren anstreben und mit der Mängelrüge vor Gericht. Hat der Bauherr den Mangel dem Bauunternehmen gemeldet und ist auch die Nachfrist verstrichen, kommt er üblicherweise nicht mehr um eine juristische Auseinandersetzung herum. Deswegen sollten sich Bauherren spätestens jetzt Rechtsberatung holen.
Wie wird das Bauunternehmen beauftragt?
Das Bauunternehmen richtet die Baustelle ein, Keller oder Bodenplatte werden gebaut und darauf dann das Haus errichtet. Die Kontrolle des Fortschritts übernimmt der Bauherr selbst oder ein externer Baubegleiter. Zuletzt folgt die Übergabe des Bauwerks und die Bauabnahme.
Ist der Bau eines eigenen Hauses wichtig?
Der Bau eines eigenen Hauses ist eine Entscheidung, die die meisten Menschen nur einmal im Leben treffen. Umso wichtiger ist daher die Wahl des richtigen Baupartners. Ein Leitfaden, wie Bauherren geeignete Bauunternehmen finden und bewerten.
Wie viel Zeit brauchen sie für eine eigene Baufirma?
Nehmen Sie sich im Idealfall ein Jahr Zeit, um bei verschiedenen Firmen der Branche Ihre Erfahrungen zu sammeln. Anhand dieser Erfahrungen können Sie die Voraussetzungen für eine eigene Baufirma deutlich besser kalkulieren und Ihr Bauunternehmen mit einem soliden Grundgerüst an Erfahrungen und Know-how gründen.
Wie kann der Bauherr eine Selbstvornahme beauftragen?
Verstreicht auch die Nachfrist, hat der Bauherr verschiedene Möglichkeiten der Selbstvornahme: Er kann einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen, die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln ganz vom Vertrag zurücktreten.
Wie kann der Bauherr den Baumangel beseitigen?
Auch in diesen Fällen muss der Bauherr mit einer schriftlichen Mängelrüge den Baumangel dem Handwerksbetrieb anzeigen und zur ihn Beseitigung innerhalb einer festgesetzten Frist auffordern. Allerdings ist es nun nicht mehr möglich, einen Teil des Honorars zurückzuhalten, da die Rechnung ja bereits bezahlt wurde.
Wie muss man bei der Bauabnahme Hinschauen?
Spätestens bei der Bauabnahme muss er ganz genau hinschauen. Denn fällt ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, muss er beweisen, dass das Bauunternehmen dafür verantwortlich ist und nicht etwa er selbst. Zur Absicherung lohnt es sich oft, einen unabhängigen Sachverständigen als Baubegleiter zu engagieren.