Hat Deutschland Quellensteuer?

In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 \% auf Dividenden und Zinsen erhoben. Das jeweilige Kreditinstitut kann grundsätzlich auf diese Steuer die ausländische Quellensteuer anrechnen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung der Quellensteuer.

Wie funktioniert das mit der Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die direkt an der Quelle der Auszahlung – also beispielsweise von der Bank des jeweiligen Landes – einbehalten und an das zuständige Finanzamt im Ausland (Quellenstaat) abgeführt wird.

Was ist die Bezeichnung für Quellensteuer?

Quellensteuer ist die Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ einbehalten wird, aus der die steuerbaren Einkünfte fließen, z. B. beim Arbeitgeber oder einer Bank. Steuerzahler und Steuerschuldner sind dabei nicht identisch.

Ist der Arbeitgeber für die Quellensteuer zuständig?

Der Arbeitgeber muss die Quellensteuer daher beim Steueramt in Zürich anmelden. Der Arbeitgeber ist für die Quellensteuer-Abrechnung verantwortlich Der Arbeitgeber muss die Quellensteuer vom Monatsgehalt einbehalten.

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Ist die Quellensteuer steuerlich registriert?

Sollte die Quellensteuer vor allem als Abgeltungsteuer konzipiert worden sein, dann kann dies zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung führen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich ausländische Vergütungsgläubiger außerhalb des Landes, in dem die jeweilige Steuer festgesetzt werden muss, steuerlich registrieren lassen müssen.

Ist die Quellensteuer in Deutschland abgezogen?

Wenn dann die Quellensteuer auf Eure Kapitalerträge bereits im Ausland abgezogen wurde, käme anschließend noch unsere Abgeltungssteuer in Deutschland hinzu. Diese liegt bekanntlich bei 25 \% zzgl. Soli und Kirchensteuer. Angenommen ihr bekommt eine Bruttodividende über 100 Euro und es werden 30 \% Quellensteuer fällig.