Hat Ehepartner Anspruch auf mein Erbe?

Erbt ein Ehepartner während der Ehe, dann gehört ihm die Erbschaft allein. Der andere Ehegatte hat auf das Erbe keinen Anspruch, was sich auch bei der Scheidung nicht ändert. Ebenso hat der Ehepartner keinen Anspruch auf das Erbe bei einer Scheidung.

Wird Erbe auf Zugewinn angerechnet?

Die Erbschaft eines Ehegatten in der Ehe ist seinem Anfangsvermögen zuzurechnen. Sofern diese in derselben Höhe noch bei der Zustellung des Scheidungsantrags vorhanden ist, ist diese wertneutral und erhöht den Zugewinn nicht. In diesem Fall wirkt sich eine Erbschaft auf den Zugewinnausgleich nicht aus.

Warum steht eine Erbschaft nach deutschem Recht zu?

Eine Erbschaft steht einem nämlich nach deutschem Recht grundsätzlich nur dann zu, wenn der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat und in diesem letzten Willen angeordnet hat, dass eine bestimmte Person Erbe werden soll bzw. dann, wenn sich – in Ermangelung eines letzten Willens – die Erbfolge aus dem Gesetz ergibt.

LESEN:   Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeitrage fur einen Arbeitnehmer in Deutschland?

Ist eine Erbschaft eingetreten?

Manchmal ist die Frage, ob man eine Erbschaft gemacht hat, gar nicht so einfach zu beantworten. Eine Erbschaft setzt grundlegend voraus, dass ein so genannter Erbfall eingetreten ist. Es muss mithin eine Person verstorben sei.

Was ist der Pflichtteil des gesetzlichen Erbteils?

Denn: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – dieser ist durch die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Im Erbfall muss der Erbe dann seinen Pflichtteil einfordern. Dazu genügt eine schriftliche Zahlungsaufforderung an die Erbengemeinschaft oder den Alleinerben.

Welche Informationen haben Pflichtteilsberechtigten zum Erbrecht?

weitere Informationen zum Erbrecht – Hat der Erblasser zu Lebzeiten seinen Nachlass verschenkt, können die Pflichtteilsberechtigten verlangen, dass die Geschenke der letzten zehn Jahre dem Nachlass hinzugerechnet werden. – Ein Pflichtteilsberechtiger hat Anspruch auf Auskunft vom Erben über die Höhe der Erbschaft.