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Hat eine GmbH ein Darlehen gewährt?
Wenn eine GmbH ihrem Anteilseigner oder einer anderen nahestehenden Person ein Darlehen gewährt, werden die Betriebsprüfer des Finanzamtes einen genauen Blick wagen, wittert der Beamte doch schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ist das Darlehen als Betriebsausgabe nicht absetzbar?
Darlehen als Betriebsausgabe sind nicht ganz absetzbar. Deshalb kann durchaus gesagt werden, dass das nicht mehr vollständige Absetzen vom Darlehen als Betriebsausgabe wirtschaftspolitisch durchaus ein Fehler sein kann.
Ist das Darlehen für einen Gesellschafter gewährt?
Wurde das Darlehen dagegen einem Gesellschafter oder dem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährt, so entsteht durch einen verbilligten Zins eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dann muss der Zinsvorteil dem eigentlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Die neue Gewinnsumme bildet dann die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens.
Was sind die Grundsätze für eine Darlehensvergabe?
Grundsätze für die Vergabe von Darlehen Gewährt ein Unternehmen Darlehen, so belastet es damit seine Liquidität. Die Beträge stehen für eigene Ausgaben nicht zur Verfügung. Die Entscheidung zur Darlehensvergabe muss daher immer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Ist es möglich eine höhere Darlehenssumme zu erhalten?
Da in einem solchen Fall beide Einkommen berechnet werden, ist es so oftmals ebenfalls möglich, eine höhere Darlehenssumme zu erhalten. Somit kann es sich also durchaus lohnen, dass der zweite Kreditnehmer mit unterschreibt, selbst wenn die Bank dies nicht als ein „Muss“ voraussetzt.
Ist das Darlehen in der Familie rechtsgültig?
Das Darlehen in der Familie ist somit ein rechtsgültiges Geschäft mit allen Rechten und Pflichten. Dieses Rechtsgeschäft bedarf, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Wirksamkeit keiner Form. Allerdings sollte auch bei einem Familienkredit zwischen Angehörigen ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen werden, um Streit und Ärger zu vermeiden.
Ist das Darlehen an den Anteilseigner zu decken?
Zu guter Letzt ist das Darlehen an den Anteilseigner durch ausreichende Sicherheiten zu Gunsten der Gesellschaft zu decken. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, rückt man ein Stückchen näher in den Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung.